In der Mitgliederversammlung am 20.11.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Der sich ergebende anteilige Reinertrag des Geschäftsjahres 2024/25 der Jagdgenossenschaft in Höhe von € 5.845,48 wird angesammelt und für den Dreijahreszeitraum 2024/25, 2025/26 bis 2026/27 im Jahr 2027 zur Auszahlung gestellt. |
| 2. | Die auf den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk entfallenden nicht abgerufenen Jagdpachtreinerträge aus 2018 von € 6.519.53 € werden den freien Rücklagen zugeführt.Die Verwendung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Beschlüsse der Jagdgenossenschaft vom 22.02.2024. Deren Gültigkeit wird um weitere 3 Jahre verlängert. |
| 3. | Aus den Freien Rücklagen der Jagdgenossenschaft Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Struth-Helmershof wird an das Kinderhospiz Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz für die Betreuung schwerst erkrankter Kinder und ihrer Familienangehörigen einmalig eine Spende in Höhe von € 500,00 zur Verfügung gestellt. |
| 4. | Vor dem Hintergrund des plötzlichen Ablebens des Mitpächters Hubert Rosenbusch wird zur Erfüllung der jagdwirtschaftlichen Aufgaben die Ausreichung von zwei zusätzlichen unentgeltlichen Begehungsscheinen an einheimische Jagdscheininhaber bestätigt. |
- Jagdvorstand -