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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 12/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen zur amtlichen Tierseuchenbekämpfung

Allgemeinverfügung für Geflügelhalter

Mit Allgemeinverfügung vom 22.10.2025 hat das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest angeordnet. Die Maßnahmen gelten für alle Geflügelhalter im Landkreis und können stichprobenartig und ohne vorherige Ankündigung durch das Veterinäramt kontrolliert werden.

1. Biosicherheitsmaßnahmen

Geflügelhalter sollen die Verbreitung von Erregern begrenzen, indem sie unter anderem vor dem Betreten der Geflügelhaltung ihre Hände und Schuhe reinigen und desinfizieren, Schutzkleidung anlegen (und diese anschließend ebenso reinigen bzw. entsorgen) sowie Ställe, Einrichtungsgegenstände, Utensilien, Transportmittel und Fahrzeuge gründlich säubern und desinfizieren.

2. Gewässernutzung

Hausgeflügel darf keinen Zugang zu natürlichen Gewässern haben.

3. Fütterung

Die Fütterung von Hausgeflügel im Freien ist untersagt.

4. Eigenüberwachung

Geflügelhalter haben ihre Bestände verstärkt zu kontrollieren und dabei mindestens einmal täglich auf Krankheitssymptome oder gesteigerte Todesrate zu überprüfen. Festgestellte Veränderungen sind unverzüglich dem Landratsamt zu melden (03693/485-8165).

Eine Stallpflicht besteht für Hausgeflügel in der Gemeinde Floh-Seligenthal zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.

Diese Informationen stellen lediglich eine grobe Übersicht über die getroffenen Anordnungen dar. Geflügelhalter können die Allgemeinverfügung in vollem Umfang kostenfrei auf der Internetseite des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen einsehen. Sie werden gebeten im Interesse der Allgemeinheit sowie zum Schutz der eigenen Tiere vollumfassend mit amtstierärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen zu kooperieren.

Ordnungsamt

Floh-Seligenthal