Der Gemeinderat der Gemeinde Floh-Seligenthal hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nummer: 139-23/23), welcher hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird:
| 01 | Der Entwurf der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung für den Bereich „Schöne Aussicht“ Floh-Seligenthal im Ortsteil Struth-Helmershof und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit Stand 12.07.2022 gebilligt. | |
| 02 | Der Entwurf der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung für den Bereich „Schöne Aussicht“ Floh-Seligenthal im Ortsteil Struth-Helmershof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.750, textlichen Festsetzungen sowie der Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung von TÖB und Behörden ist bereits erfolgt. | |
| 03 | Der Entwurf der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung für den Bereich „Schöne Aussicht“ Floh-Seligenthal im Ortsteil Struth-Helmershof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.750 sowie der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB | |
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| vom 27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023 | |
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| in der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bauamt, Höhnbergstraße 2, 98593 Floh-Seligenthal während der Dienststunden: | |
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| Mo, Di, | von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
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| Do | von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr |
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| Fr | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
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| zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. | |
Floh-Seligenthal, den 03.02.2023
gez. Ralf Holland-Nell
Bürgermeister