Beschluss-Nr. 190-29/23 - Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle" im OT Kleinschmalkalden
Der Gemeinderat der Gemeinde Floh-Seligenthal hat am 13.12.2023 mit Beschluss-Nr. 190-29/23 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle" im OT Kleinschmalkalden mit integriertem Grünordnungsplan gefasst. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des B-Plans liegt in der Gemarkung Kleinschmalkalden, Flur 6, Flurstücke 23/5, 23/6 und 27. Die Kosten hierfür trägt der Bauherr.
Allgemeine Ziele und Zweck der Planung sind:
Ziel ist die planungsrechtliche Zulässigkeit einer geplanten Hundepension und -schule. Der Grundstückskomplex liegt im planungsrechtliche n Außenbereich unmittelbar an der Landstraße, Schmalkaldener Straße/ L1026, zwischen Kleinschmalkalden und Friedrichroda/Heuberg.
Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle" mit seiner Begründung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 19.02.2024 bis einschließlich 20.03.2024
in der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Haus 3, Bauamt/Liegenschaften, Zimmer Nr. 002, Höhnbergstraße 2, 98593 Floh-Seligenthal während der allgemeinen Dienstzeiten am:
| Montag | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Freitag | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Gemeinde Floh-Seligenthal unter
https://floh-seligenthal.de/verwaltung-und-buerger/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
gez. Ralf Holland-Nell
Bürgermeister
Floh-Seligenthal, den 14.12.2023