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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Finanzamt Südthüringen

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung Struth-Helmershof

1. In der Gemarkung Struth-Helmershof hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß §11 des Boden-schätzungsgesetzes (BodSchätzG) stattgefunden.

2. Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

3. Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

4. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

14.04.2026

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Finanzamt Südthüringen

Finanzamtsleitung