Wir weisen nochmals darauf hin, dass nach § 1 Abs. 1 des Bundespersonalausweisgesetzes für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr besteht.
(Ausnahmen bilden Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und Personengruppen, die von der Ausweispflicht befreit sind.)
Zur Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:
| - | ein biometrisches Passbild |
| - | 37,00 € ab dem 24.Lebensjahr oder |
| 22,80 € bis zum 24.Lebensjahr | |
| - | Geburts- oder Eheurkunde (nur bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde) |
Nach unseren statistischen Angaben sind momentan ca. 100 Einwohner nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes.
| Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes: | ||
| Montag | von 09.00 bis 12.00 Uhr | |
| Dienstag | von 13.00 bis 16.30 Uhr | |
| Donnerstag | von 09.00 bis 12.00 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Freitag | von 09.00 bis 12.00 Uhr | |
Ihr Einwohnermeldeamt