Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen. Gesucht werden Frauen und Männer aus Floh- Seligenthal, die für den Amtsgerichtsbezirk Meiningen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat Floh-Seligenthal schlägt die Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Voraussetzungen
Gesucht werden Bewerber/innen, die in Floh-Seligenthal wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.
Die Bewerber sollen bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die erforderlich sind, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Interessante Aufgabe
Als Schöffe bzw. Schöffin sind Sie ehrenamtliche/r Richter/in. Sie stehen damit grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Dass Sie nicht Rechtswissenschaften studiert haben, ist dafür kein Hindernis; juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Den Inhalt der Gesetze und Rechtsvorschriften werden Ihnen die Berufsrichter/innen klar und verständlich darlegen - genauso wie ihre eigene Rechtsmeinung. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihre Menschenkenntnis und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.
Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können beim Hauptamt der Gemeinde Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4, 98593 Floh-Seligenthal, Frau Röser abgeholt oder unter der Telefonnummer: 03683 / 40 88 42 angefordert werden. Hier erhalten Interessierte auch alle notwendigen Informationen. Das Formular kann auch von der Internetseite der Gemeinde Floh-Seligenthal, www.floh-seligenhtal.de heruntergeladen werden. (Startseite)
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Schöffin/Schöffe haben, bitten wir Sie, bis spätestens 28. April 2023 den Vordruck „Bewerbungsformular Schöffe“ an die Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4, 98593 Floh-Seligenthal, Frau Röser zurückzusenden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
https://www.thueringen.de/th4/tmmjv/schoeffenwahl/
i.A. Röser
Hauptamtsleiterin