Im Jahr 2024 finden folgende Wahlen zu den genannten Terminen statt:
26. Mai 2024
Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Floh-Seligenthal
Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Floh-Seligenthal
Wahl des Landrates des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
09. Juni 2024
Europawahl
01. September 2024
Landtagswahl in Thüringen
Zum wiederholten Male wird es die Einsatzbereitschaft vieler Ehrenamtlicher sein, die die Durchführung der Wahlen in gewohnter Form überhaupt erst möglich macht! Bitte helfen Sie uns, indem Sie sich als Wahlhelfer anmelden, damit die personelle Besetzung der Wahlvorstände abgesichert werden kann. Die Tätigkeit als Wahlhelfer kann sich auch entweder nur auf die Frühjahrstermine oder nur den Herbsttermin beschränken.
Die Wahlvorstände bestehen jeweils aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzer. In der Gemeinde Floh-Seligenthal sind vier Wahlvorstände und ein bzw. zwei Briefwahlvorstände zu besetzen.
Jeder Wahlberechtigte kann diese Aufgabe übernehmen, besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlhelfer erhalten für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung pro Wahltag. Diese beträgt für die Kommunalwahl für alle Mitglieder des Wahlvorstandes 30,00 Euro, für die Europawahl für den Wahlvorsteher 35,00 Euro und für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes 25,00 Euro, für die Landtagswahl für den Wahlvorsteher 35,00 Euro und für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes 25,00 Euro - jeweils pro Wahltag und ggf. Tag der fortgesetzten Auszählung.
Wer als ehrenamtlicher Wahlhelfer tätig sein möchte, kann sich persönlich, schriftlich oder telefonisch im Hauptamt der Gemeinde Floh-Seligenthal, Bahnhofstr. 4, 98593 Floh-Seligenthal, Tel. 03683/40 88 42 oder 40 88 530, E-Mail: hauptamt@floh-seligenthal.de melden.
Zur Beachtung: Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahlen oder eine der gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen können nicht Mitglied eines Wahlvorstands sein.
Röser
Gemeindewahlleiterin