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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

I: Haushaltssatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Floh-Seligenthal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

11.003.200,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.218.600,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

280 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft

Floh-Seligenthal, den 07.03.2024

Gemeinde Floh-Seligenthal

Bahnhofstraße 4

98593 Floh-Seligenthal

 — (Siegel)

gez.

Ralf Holland-Nell

Bürgermeister

II: Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit dem Beschluss vom 28.02.2024, Nr. 197-31/24, hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Untere Rechtsaufsichtsbehörde - hat mit Schreiben vom 06.03.2024, Az. 13-1517-86/24-23, die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung erteilt.

3.

Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

III: Auslegungshinweis

Der Haushaltsplan der Gemeinde Floh-Seligenthal liegt gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4, 98593 Floh-Seligenthal in der Zeit vom 18.03.2024 bis 02.04.2024 zu den normalen Sprechzeiten öffentlich mit Möglichkeit zur Einsichtnahme für jedermann aus.

gez.

Ralf Holland-Nell

Bürgermeister