Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Floh-Seligenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.003.200,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.218.600,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 280 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft
Floh-Seligenthal, den 07.03.2024
Gemeinde Floh-Seligenthal
Bahnhofstraße 4
98593 Floh-Seligenthal
— (Siegel)
gez.
Ralf Holland-Nell
Bürgermeister
| 1. | Mit dem Beschluss vom 28.02.2024, Nr. 197-31/24, hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Untere Rechtsaufsichtsbehörde - hat mit Schreiben vom 06.03.2024, Az. 13-1517-86/24-23, die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung erteilt. |
| 3. | Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht. |
Der Haushaltsplan der Gemeinde Floh-Seligenthal liegt gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4, 98593 Floh-Seligenthal in der Zeit vom 18.03.2024 bis 02.04.2024 zu den normalen Sprechzeiten öffentlich mit Möglichkeit zur Einsichtnahme für jedermann aus.
gez.
Ralf Holland-Nell
Bürgermeister