I:
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Floh-Seligenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.442.900,00 € | |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.555.800,00 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 280 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft
Floh-Seligenthal, den 29.03.2023
Gemeinde Floh-Seligenthal
Bahnhofstraße 4
98593 Floh-Seligenthal — (Siegel)
gez.
Ralf Holland-Nell
Bürgermeister
II:
| 1. | Mit dem Beschluss vom 08.03.2023, Nr. 146-24/23, hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Untere Rechtsaufsichtsbehörde - hat mit Schreiben vom 23.03.2023, Az. 13-1517-90/23-23, die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung erteilt. |
| 3. | Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht. |
III:
Der Haushaltsplan der Gemeinde Floh-Seligenthal liegt gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4, 98593 Floh-Seligenthal in der Zeit vom 24.04.2023 bis 08.05.2023 zu den normalen Sprechzeiten öffentlich mit Möglichkeit zur Einsichtnahme für jedermann aus.
gez.
Ralf Holland-Nell
Bürgermeister