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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinderatsbeschlüsse, Amtliche Bekanntmachung

In der 32. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 03.04.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 201-32/24 - Kenntnisnahme Jahresrechnung 2023

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2023 und den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis.

Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung dieser außer- und überplanmäßigen Ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang bestätigt.

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich Haushaltsplan.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 203-32/24 - Verkauf eines Grundstückes in der Gemarkung Struth-Helmershof, Flur 19, Flurstück 24

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 24, Flur 19, in der Gemarkung Struth-Helmershof, mit ca. 216 m2 für einen Kaufpreis in Höhe von ca. 864,00 €. Der Käufer trägt die Kosten der Trennvermessung. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den notariellen Vertrag zu unterzeichnen.

Beratungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Beschluss-Nr. 204-32/24 - Auftragsvergabe Planung Ersatzneubau der Brücke über die Schmalkalde zum Altal

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt die Vergabe der Planung Ersatzneubau der Brücke über die Schmalkalde zum Altal an die Ingenieurbüro Probst GmbH, Gleimershäuser Str. 19, 98617 Meiningen in Höhe von 92.045,23 €.

Beratungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Beschluss-Nr. 205-32/24 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle" der Gemeinde Floh-Seligenthal im OT Kleinschmalkalden nach § 30 Abs. 1 BauGB

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt:

1.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal, Ortsteil Kleinschmalkalden bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 100 sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 gebilligt.

2.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal, Ortsteil Kleinschmalkalden bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 100 sowie der Begründung ist in der vorliegenden Fassung vom März 2024 öffentlich auszulegen.

3.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal, Ortsteil Kleinschmalkalden zu unterrichten.

4.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen