Der Gemeinderat der Gemeinde Floh-Seligenthal hat am 03.04.2024 mit Beschluss-Nr. 205-32-2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal, Ortsteil Kleinschmalkalden bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 100 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom März gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelmühle“ der Gemeinde Floh-Seligenthal, Ortsteil Kleinschmalkalden bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 100 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom März 2024) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 22.04.2024 bis einschließlich 23.05.2024
in der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Haus 3, Bauamt/Liegenschaften, Zimmer Nr. 002, Höhnbergstraße 2 98593 Floh-Seligenthal
während der allgemeinen Dienstzeiten:
| Montag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Freitag | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen (Qualifizierter B-Plan „Mittelmühle“, Planzeichnung und Begründung und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung) können während der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Gemeinde Floh-Seligenthal unter
https://floh-seligenthal.de/verwaltung-und-buerger/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
eingesehen werden.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) liegen vor.
Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar:
| - | Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Landschaftsbild |
| - | Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Mensch, Tiere, Pflanzen, Wald, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Grundwasserschutz, Geologie, Altlasten |
Floh-Seligenthal, den 09.04.2024 — -Siegel-
H o l l a n d – N e l l
Bürgermeister