Titel Logo
Gemeinde-Kurier
Ausgabe 4/2025
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einladung zur Mitgliederversammlung

der Angliederungsjagdgenossenschaften Kleinschmalkalden Gemeinde und Kleinschmalkalden Herzog am 23.05.2025

Zur nichtöffentlichen Versammlung

am Freitag, dem 23.05.2025 um 17.00 Uhr

Ort: Im Stollenbach 1 in 98593 Kleinschmalkalden

werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen in der Gemarkung Kleinschmalkalden auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.

Wegen Planung der Veranstaltung/Versorgung wird um Voranmeldung der Teilnahme/Teilnehmer bis zum 16.05.2025 gebeten.

Das Recht der Teilnahme ist durch möglichst aktuelle Grundbuchauszüge/Kaufverträge zu belegen.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

2.

Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit (Anzahl der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, Größe der vertretenen Grundfläche)

3.

Allgemeine Information zur Tätigkeit der Jagdgenossenschaft

4.

Bericht zur Kassenlage

5.

Meinungsbildung/Diskussion

6.

Beschlussfassungen –Höhe Jagdpacht für Jagdjahre 2023/24 und 2024/25, Jagdpachtverwendung ua.

Anmerkungen:

Bei Verhinderung kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (zum Beispiel Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden; deshalb ist einer der Eigentümerinnen/Eigentümer von den übrigen Miteigentümerinnen/Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können; dies gilt auch für Eheleute. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Zur Versammlung sind durch die Stimmberechtigten geeignete Eigentumsnachweise für die Grundflächen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc.) sowie ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

Die Sitzung ist nicht öffentlich.

Das Jagdkataster sowie die vom Landratsamt Meiningen genehmigten Satzungen liegen beim Jagdvorsteher Ulrich Jahn in Kleinschmalkalden, Im Stollenbach 1 zur Einsichtnahme aus.

Der Jagdvorstand