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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinderatsbeschlüsse

In der 7. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.03.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 035-07/25 - Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2025

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich Haushaltsplan.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 036-07/25 - Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den auf der Grundlage des Investitionsprogramms erstellten Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 037-07/25 - Ausbau- und Finanzierungsbeschluss für das Haushaltsjahr 2025

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die folgenden Vorhaben auf Grundlage des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025.

Voraussetzung ist jeweils die Ausreichung der beantragten Fördermittel und Zuschüsse:

1.

Einführung pro-Doppik e-Rechnung

2.

Erwerb Dienstkleidung Feuerwehr

3.

Errichtung Sportanlage Kleinschmalkalden

4.

Neuordnung Rastplatz Buchborn

5.

Spielplatz Hohleborn

6.

Ausbau Grünschnittannahmestelle

7.

Friedhofskonzept alle OT

8.

Abriss gemeindeeigene Gebäude (Schneidmühle Kleinschmalkalden)

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 038-07/25 - Kauf von Grundstücken in der Gemarkung Kleinschmalkalden, Flur 20, Flurstücke 201/5, 201/6 und 201/7

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt den Kauf der Grundstücke in der Gemarkung Kleinschmalkalden, Flur 20, Flurstücke 201/5, 201/6 und 201/7 mit einer Gesamtfläche von 3440 m² zum katasteramtlichen Richtwert.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 039-07/25 - Verkauf eines noch zu vermessenden Teilgrundstückes in der Gemarkung Schnellbach, Flur 1, Flurstück 62/2

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt den Verkauf eines noch zu vermessenden Teilgrundstückes in Gemarkung Schnellbach, Flur 1, Flurstück 62/2 mit ca. 475 m². Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den notariellen Vertrag zu unterzeichnen. Die Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen