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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Tarif für die Schwimmbäder und die Minigolfanlage

Tarif für die Schwimmbäder und die Minigolfanlage der Gemeinde Floh-Seligenthal

Der Gemeinderat der Gemeinde Floh-Seligenthal hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 nachstehenden Tarif für die Benutzung des „Bergschwimmbades" und der Minigolfanlage im Ortsteil Struth-Helmershof und des „Waldschwimmbades" im Ortsteil Kleinschmalkalden der Gemeinde Floh-Seligenthal beschlossen.

§ 1

Tarife

(1) Für die Benutzung der Schwimmbäder werden folgende Tarife festgesetzt:

1.

Einzelkarte für:

Kinder und Jugendliche

vom 6. bis 16. Lebensjahr

 — 

1,50 Euro

Kinder und Jugendliche ab 17:00 Uhr

1,00 Euro

Erwachsene

3,00 Euro

Erwachsene ab 17:00 Uhr

2,00 Euro

2.

Zehnerkarte für 10-malige Benutzung

der Schwimmbäder

in der Saison für:

Kinder und Jugendliche

vom 6. bis 16. Lebensjahr

 — 

11,00 Euro

Erwachsene

22,50 Euro

3.

Dauerkarten

Kinder und Jugendliche

vom 6. bis 16. Lebensjahr

 — 

30,00 Euro

Erwachsene

50,00 Euro

4.

Ausleihgebühr für Liegestuhl

(nur Struth-Helmershof)

 — 

2,00 Euro

(2) Für die Benutzung der Minigolfanlage werden folgende Tarife festgesetzt:

Kinder und Jugendliche

vom 6. bis 16. Lebensjahr

 — 

2,00 Euro/Tag

Erwachsene

3,00 Euro/Tag

Ausleihgebühr für Schläger

2,50 Euro/Tag

In den vorstehenden Tarifen sind enthalten:

1.

Benutzung einer Wechselkabine

oder eines Gemeinschaftsumkleideraumes,

2.

die Mehrwertsteuer.

(3) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr haben freien Eintritt. Dauer- und Zehnerkarten für Kinder und Erwachsene sind für beide Bäder der Gemeinde gültig. Sie sind jeweils nur für die Saison, in der sie ausgestellt wurden, gültig.

(4) Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetz und ihnen Gleichgestellte zahlen bei Ausweisvorlage die Eintrittspreise für Personen unter 16 Jahren.

(5) In Verlust geratene Einzel-, Zehner- und Dauerkarten werden nicht ersetzt. Die Übertragung von Dauerkarten ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.

§ 2

In-Kraft-Treten

(1) Dieser Tarif für die Schwimmbäder und die Minigolfanlage der Gemeinde Floh-Seligenthal tritt am 01.05.2023 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Benutzung der Schwimmbäder und der Minigolfanlage der Gemeinde Floh-Seligenthal vom 30.03.2010 außer Kraft.

ausgefertigt am: 27.04.2023

Gemeinde Floh-Seligenthal

gez. Ralf Holland-Nell

Bürgermeister  — -Siegel-