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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 5/2024
Nichtamtlicher Teil
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Ruhestörender Lärm durch Gartenarbeiten

Die Gemeinde erhält zunehmend Beschwerden über ruhestörenden Lärm durch Gartenarbeiten.

Laut Ordnungsbehördlicher Verordnung der Gemeinde Floh-Seligenthal sind folgende Ruhezeiten festgelegt:

Montag bis Freitag:

19.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Samstag:

17.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Nachtruhe:

22.00 Uhr bis 07.00 Uhr

Der Betrieb von Rasenmähern und anderen Arbeitsgeräten, wie z. B. Kreissägen, Motorsägen, Bohrmaschinen u. ä. ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich strikt untersagt!

Gegenseitige Rücksichtnahme und Vermeidung von unnötigem Lärm sind noch immer der beste Weg, um Lärmbelästigungen und Nachbarschaftsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Allgemein sollte daher die Regel gelten, den Nachbarn nicht mehr Lärm zuzumuten, als man selbst zu ertragen bereit ist.

Ordnungsamt

Floh-Seligenthal