Ab dem 01. Mai 2025 darf die Pass- und Personalausweisbehörde (Einwohnermeldeamt) nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder für hoheitliche Dokumente verarbeiten.
Damit wird eine Vorgabe des Bundesministeriums des Innern und für Heimat umgesetzt, welche die Sicherheit bei Personalausweisen und Reisepässen erhöhen soll.
Biometrische Passfotos können zum einen bei uns direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Dies ist mit einer Gebühr von 6,00 Euro verbunden.
Weiterhin können Bürger auch zertifizierte Fotografen oder andere, übliche Anlaufstellen für biometrische Passbilder nutzen, soweit dort eine Möglichkeit für die digitale Übermittlung der Passbilder besteht. Bei dem Fotografen erhält der Bürger einen Ausdruck mit einem Datamatrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code), welcher in Folge zur Beantragung bei der Behörde vorgelegt wird. Dieser Code wird von der Behörde gescannt und so kann das Lichtbild, aus einer sicheren Cloud, heruntergeladen und in den Antrag übernommen werden.
Die Verwendung papierbasierter bzw. ausgedruckter Passbilder ist ab Mai 2025 für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen erhalten Sie online auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Ihr Einwohnermeldeamt