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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Gemeinderatsbeschlüsse

In der 26. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.05.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 158-26/23 - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - Ergänzungssatzung „Schöne Aussicht“

Beschlussvorschlag:

1.

Der Gemeinderat von Floh-Seligenthal beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Gemeinderat von Floh-Seligenthal die Ergänzungssatzung „Schöne Aussicht“, in der Fassung vom 12.07.2022 bestehend aus der Planzeichnung vom 12.07.2022 mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ergänzungssatzung „Schöne Aussicht“ - gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsicht vorzulegen. Die Satzung ist nach Genehmigung im Amtsblatt der Gemeinde Floh-Seligenthal öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung „Schöne Aussicht“ mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

1. Entwurf, Stand 12.07.2022

Satzung der Gemeinde Floh-Seligenthal

über die Festlegung von Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 1 BauGB) und über die Einbeziehung einzelner Außengebietsgrundstücke zur Ergänzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für die Ortslage Struth-Helmershof.

Innenbereichs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal für den Bereich "Schöne Aussicht"

in der Gemarkung Struth-Helmershof,

Flur 19, Flurstücke 26/2, 31/1

Aufgrund § 34 Nr. 4 und 5 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), wird nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom (Datum Satzungsbeschluss), Nr. GR ... die Erweiterung der bestehenden Satzung für den Ortsteil Struth-Helmershof wie folgt erlassen:

§ 1

Geltungsbereich

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil (§ 34 BauGB) umfasst die Grundstücke, die innerhalb der in der beigefügten Planzeichnung eingezeichneten Abgrenzungslinie liegen. Die beigefügte Planzeichnung ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Ergänzungsflächen

Für den in der beigefügten Planzeichnung dargestellten Geltungsbereich wird nach §§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB festgesetzt, dass dort einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind.

§ 3

Zulässigkeit von Vorhaben

Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 1 und der einbezogenen Teilfläche nach § 2 richtet sich nach § 34 BauGB. Zusätzlich wird festgelegt, dass innerhalb der Ergänzungsfläche nur die Errichtung von Wohngebäuden und Garagen zulässig ist.

§ 4

Naturschutzrechtliche Regelungen

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden folgende Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich von Neubebauungen auf den Ergänzungsflächen festgesetzt: Pro angefangene 100 m2 Baugrundstücksfläche sind Pflanzflächen von mindestens 10 m2 Flächengröße anzulegen. Die Pflanzflächen sind je Baugrundstück zusammenhängend an der jeweils straßenabgewandten Grenze des Baugrundstückes anzulegen. Es sind heimische Bäume bzw. Sträucher zu verwenden. Die Pflanzungen sind in einer Pflanzdichte von mindestens einem Gehölz pro 5 m2 Pflanzfläche anzulegen. Festlegungen des Thüringer Nachbanechtes vom 09.03.2006 bezüglich der Grenzabstände für Pflanzen sind einzuhalten.

§ 5

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

Ausgefertigt:

Floh-Seligenthal, den ...

Ralf Holland-Nell, Bürgermeister  — Siegel

Begründung:

Die Gemeinde Floh-Seligenthal grenzt mit vorstehender Satzung den im Zusammenhang bebauten Ortsteil deutlich vom Außenbereich ab. Somit wird die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb dieses Bereiches nach § 34 BauGB, außerhalb dieses Bereiches nach § 35 BauGB bewertet.

Ziel ist die Schaffung einer Fläche für die Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage. Aufgrund der geringen Anzahl von möglichen Bauplätzen ist keine wesentliche Beeinträchtigung durch Lärm bzw. andere Emissionen zu erwarten. Die vorhandene, derzeit ungenutzte Gartenfläche wird geringfügig verkleinert.

Der dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zugeordnete Bereich ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Baufläche, insbesondere als Wohnbaufläche ausgewiesen, bzw. grenzt unmittelbar daran an.

Der Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung in der Straße „Heidenstein" wurde über die Flurstücke 26/5 und 26/4 im Vorfeld bereits über Grunddienstbarkeiten privatrechtlich abgesichert und kann in Baulasteintragungen geändert werden.

Naturschutzrechtliche Schutzgebiete (NSG, LSG, FFH, FND) sind von der Festsetzung nicht betroffen. Die in der Satzung festgesetzten Ausgleichsregelungen erfordern die Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen in Abhängigkeit von der Größe der Baufläche. Es sind ausschließlich heimische standortgerechte Bäume und Sträucher zugelassen.

(Bekannt gemacht im Gemeindekurier Nr. ... vom ...)

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 159-26/23 - Austritt aus dem Naturpark Thüringer Wald

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Austritt aus dem Naturpark Thüringer Wald zum 31.12.2023.

Beratungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Beschluss-Nr. 160-26/23 - Vorbereitung der Schöffenwahl 2023: Aufnahme von Vorschlägen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Floh-Seligenthal zur Schöffenwahl 2023

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme der Kandidaten und Kandidatinnen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Floh-Seligenthal zur Schöffenwahl für 2024 - 2028 zu.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 162-26/23 - Bestätigung von überplanmäßigen Ausgaben im VwHH 2023

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bestätigt überplanmäßige Ausgaben im Bereich Verkehrssicherung Forst auf Haushaltsstelle 85500.51010.999 in Höhe von 49.890 €. Die Ausgaben sind aufgrund der Gefahr für Leib und Leben unabweisbar. Die Deckung soll durch Fördermittel vom Land zu 80% (39.912 €) erfolgen. Der Restbetrag von 9.978 € wird durch Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern abgedeckt. Sollten die Fördermittel bereits ausgeschöpft sein, kann auch der Gesamtbetrag vollständig über Gewerbesteuermehreinnahmen abgesichert werden.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 163-26/23 - Kauf eines Grundstückes Flur 21, Flurstück 561/1 in der Gemarkung Kleinschmalkalden

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Grundstückes, Flur 21, Flurstück 561/1 in der Gemarkung Kleinschmalkalden, mit einer Größe von 420 m2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den notariellen Vertrag zu unterzeichnen. Als Kaufpreis wird der katasteramtliche Richtwert festgelegt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen