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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

I: Haushaltssatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Floh-Seligenthal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

11.878.400,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.967.200,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 941.000,00 € festgesetzt.

§ 4

-enfällt-

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Floh-Seligenthal, den 12.05.2026

gez.

Ralf Holland-Nell (Siegel)

Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern ergeben sich aus der gültigen Hebesatz-Satzung vom 13.12.2024. Sie betragen danach:

Grundsteuer

 

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 280 v.H.

 

für die Grundstücke (Grundsteuer B) 485 v.H.

Gewerbesteuer 3 95 v.H.

II: Beschluss - und Genehmigungsvermerk

1.

Mit dem Beschluss vom 29.04.2026, Nr. 093-15/26, hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Untere Rechtsaufsichtsbehörde - hat mit Schreiben vom 08.05.2026, Az. 13-1517-171/26-23, die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung erteilt.

3.

Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

III: Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Floh-Seligenthal liegen gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Floh-Seligenthal, Bahnhofstraße 4, 98593 Floh-Seligenthal in der Zeit vom 18.05.2026 bis 01.06.2026 zu den Dienstzeiten öffentlich mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden nach der öffentlichen Auslegung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO weiterhin in der Kämmerei zur Einsichtnahme angeboten.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Öffentliche Bekanntmachung:

Die Satzung wurde digital unter folgendem Link: www.floh-seligenthal.de

auf der Homepage der Gemeinde Floh-Seligenthal am 12.05.2026 bekannt gemacht.

Floh-Seligenthal, den 12.05.2026

gez.

Ralf Holland-Nell (Siegel)

Bürgermeister