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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Gemeinderatsbeschlüsse

In der 16. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 03.06.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 096-16/26 Kenntnisnahme Jahresrechnung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2025 und den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung dieser außer- und überplanmäßigen Ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang bestätigt.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 097-16/26- Verkauf eines Grundstückes in der Gemarkung Schnellbach, Flur 7, Flurstück 123

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, in der Gemarkung Schnellbach, Flur 7 das Flurstück 123 mit einer Fläche von 51 m² zu verkaufen.

Der Gesamtkaufpreis ergibt sich aus dem katasteramtlichen Richtwert.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den notariellen Kaufvertrag zu unterzeichnen.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 098-16/26 - Antrag - Aufarbeitung des Baugenehmigungsverfahrens „Funkturm Tennelberg“

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt,

1.

das Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung eines Funkturms am Standort Tennelberg aufzuarbeiten,

2.

insbesondere die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, die Kommunikation der Gemeindeverwaltung sowie den Informationsfluss gegenüber Einwohnern, Presse und Gemeinderat darzustellen und zu bewerten,

3.

die Ergebnisse der Aufarbeitung dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit im Rahmen der Bürgerversammlung vorzulegen und

4.

daraus ggf. organisatorische oder verfahrensbezogene Schlussfolgerungen für zukünftige Bauleit- und Genehmigungsverfahren abzuleiten.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschluss-Nr. 99-16/26 Antrag - Änderung der Geschäftsordnung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung in § 20 Zuständigkeiten des Bürgermeisters wie folgt:

Punkt 2 (in GO gibt es den Punkt 2 = 2x, hier der zweite gemeint eigentlich 3) Unterpunkt 5 „Des Weiteren“, Anstrich 4 ist wie folgt zu ändern:

 

-

Auftragsvergaben von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen mit einem Umfang von bis 5.000 Euro (bisher 15.000 Euro)

Punkt 3 (in GO gibt es den Punkt 2 = 2x) Unterpunkt 7 Satz 1 ist wie folgt zu ändern:

 

Die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 Euro und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 5.000 Euro, darüber im Vermögenshaushalt in Höhe von 5.000 Euro maximal 10% vom jeweiligen Haushaltsansatz im Einzelfall.