Beschluss-Nr. 096-16/26 Kenntnisnahme Jahresrechnung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2025 und den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung dieser außer- und überplanmäßigen Ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.
Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang bestätigt.
Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschluss-Nr. 097-16/26- Verkauf eines Grundstückes in der Gemarkung Schnellbach, Flur 7, Flurstück 123
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, in der Gemarkung Schnellbach, Flur 7 das Flurstück 123 mit einer Fläche von 51 m² zu verkaufen.
Der Gesamtkaufpreis ergibt sich aus dem katasteramtlichen Richtwert.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den notariellen Kaufvertrag zu unterzeichnen.
Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschluss-Nr. 098-16/26 - Antrag - Aufarbeitung des Baugenehmigungsverfahrens „Funkturm Tennelberg“
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
| 1. | das Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung eines Funkturms am Standort Tennelberg aufzuarbeiten, |
| 2. | insbesondere die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, die Kommunikation der Gemeindeverwaltung sowie den Informationsfluss gegenüber Einwohnern, Presse und Gemeinderat darzustellen und zu bewerten, |
| 3. | die Ergebnisse der Aufarbeitung dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit im Rahmen der Bürgerversammlung vorzulegen und |
| 4. | daraus ggf. organisatorische oder verfahrensbezogene Schlussfolgerungen für zukünftige Bauleit- und Genehmigungsverfahren abzuleiten. |
Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschluss-Nr. 99-16/26 Antrag - Änderung der Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung in § 20 Zuständigkeiten des Bürgermeisters wie folgt:
| • | Punkt 2 (in GO gibt es den Punkt 2 = 2x, hier der zweite gemeint eigentlich 3) Unterpunkt 5 „Des Weiteren“, Anstrich 4 ist wie folgt zu ändern: | |
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| - | Auftragsvergaben von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen mit einem Umfang von bis 5.000 Euro (bisher 15.000 Euro) |
| • | Punkt 3 (in GO gibt es den Punkt 2 = 2x) Unterpunkt 7 Satz 1 ist wie folgt zu ändern: | |
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| Die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000 Euro und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 5.000 Euro, darüber im Vermögenshaushalt in Höhe von 5.000 Euro maximal 10% vom jeweiligen Haushaltsansatz im Einzelfall. | |