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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 7/2024
Nichtamtlicher Teil
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Standfestigkeitsüberprüfung bei Grabmalen auf den Friedhöfen der Gemeinde Floh-Seligenthal

Für die Sicherheit auf den Friedhöfen ist die Gemeinde verantwortlich. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen besonders die Grabmale regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden, um potentielle Gefahren durch das Umfallen von Grabsteinen auszuschließen.

Aufgrund dessen erfolgt in der Woche vom 19. bis 23.08.2024 eine Standfestigkeitsüberprüfung der Grabsteine auf den Friedhöfen der Gemeinde durch einen Sachkundigen der DENAK (Deutsche Naturstein Akademie).

Bei festgestellten Mängeln werden an den Grabsteinen „grüne Aufkleber“ zur Kenntlichmachung angebracht. Die Grabnutzungsberechtigten tragen die Verantwortung für die Erhaltung der Standsicherheit ihres Grabmales und haften daher für jeden Schaden, der durch nicht verkehrssichere Grabmale oder sonstige Grabausstattung verursacht wird.

Deshalb sind die Nutzungsberechtigten der Grabstätten, die mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet wurden, verpflichtet, innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Feststellung der Mängel diese zu beseitigen bzw. die Standfestigkeit fachmännisch wieder herstellen zu lassen.

Die Mängelbeseitigung ist der Gemeindeverwaltung/Friedhofsverwaltung mit zu teilen.

Bei Grabsteinen, bei denen nach der vorgegebenen Frist die Standfestigkeit nicht hergestellt wurde bzw. Mängelbeseitigung nicht erfolgte, kann die Gemeinde einen Steinmetzbetrieb zur Beseitigung der Gefahr auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten beauftragen.

Die Friedhofsverwaltung