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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 7/2026
Nichtamtlicher Teil
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Lärmbelästigung

Zurzeit erreichen die Verwaltung vermehrt Meldungen über Ruhestörung durch Wühlmaus- und Maulwurfschrecks.

Die Lärmbelästigung dieser Geräte betrifft nicht nur den heimischen Garten, sie nimmt auch auf das gesamte Umfeld Einfluss.

Wir weisen deswegen darauf hin, dass gemäß § 7 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes das Betreiben dieser Geräte (worunter auch der Maulwurfschreck fällt) und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen.

Wir bitten eindringlich um Beachtung und Einhaltung dieser Regelung.