Laut der gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Floh-Seligenthal weisen wir darauf hin, dass die Ruhezeit bei Erdbestattung mindestens 20 Jahre und höchstens 30 Jahre und bei Urnenbeisetzung mindestens 15 Jahre und höchstens 30 Jahre auf allen Friedhöfen der Gemeinde Floh-Seligenthal beträgt.
Nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Einebnungen vor Ablauf der Ruhe-frist von 30 Jahren (unter Beachtung der o. g. Mindestruhefristen) können auch vorgenommen werden.
Bei Bedarf kann die Friedhofsverwaltung/Gemeindeverwaltung mit der Grabein-ebnung beauftragt werden. Aufträge zur Einebnung werden schriftlich bis zum 10.10.2025 entgegengenommen. Später eingehende Aufträge können dann erst wieder im Herbst 2025 berücksichtigt werden.
Die Einebnung der in Auftrag gegebenen Gräber erfolgt Anfang November (abhängig von der Wetterlage).
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Gestecke o.ä. die sich auf der halbanonymen Grabanlage (Stele) befinden, durch den Bauhof Ende März - Mitte April entfernt werden.
Die Beräumung eines Erdbestattungsgrabes kostet laut Friedhofsgebührensatzung 170,- € und die Beräumung eines Urnengrabes 85,- €.
Über die Einebnung von Gräbern durch Angehörige ist die Friedhofsverwaltung zwecks Aktualisierung des Friedhofskatasters zu informieren.
Die Friedhofsverwaltung