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Gemeinde-Kurier
Ausgabe 9/2025
Nichtamtlicher Teil
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Ausschreibung zur Neubesetzung der Schiedsstelle 2025

Die Schiedsstelle der Gemeinde Floh-Seligenthal ist ab dem Jahr 2025 neu zu besetzen, da die Amtszeit der amtierenden Schiedspersonen endet. Aus diesem Grund sucht die Gemeinde Floh-Seligenthal interessierte Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt übernehmen möchten. Gesucht werden eine Schiedsperson und deren Stellvertretung.

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden in Floh-Seligenthal von Schiedspersonen wahrgenommen, diese sind ehrenamtlich für den Freistaat Thüringen tätig. Gewählt werden sie vom Gemeinderat für eine Amtszeit von fünf Jahren. Anschließend werden sie vom Amtsgericht Meiningen in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Schiedspersonen sind zuständig auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts, sowie für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Beleidigung, Körperverletzung usw.). Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schafft die Schiedsperson die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Gerichtliche Auseinandersetzungen können so oftmals vermieden werden.

Die Gemeinde Floh-Seligenthal trägt die Sachkosten der Schiedsstelle, einschließlich der Fortbildungskosten der Schiedspersonen.

Nach den Bestimmungen des Thüringer Schiedsstellengesetzes müssen Schiedspersonen und ihre Stellvertreter nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

1.

wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

2.

eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

3.

eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;

4.

eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer:

1.

bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

2.

bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,

3.

nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

Formlose Bewerbungen können bis zum 15. Oktober 2025 an die Gemeindeverwaltung, Hauptamt, Bahnhofstraße 4, 98593 Floh-Seligenthal gerichtet werden oder auch per Mail an: hauptamt@floh-seligenthal.de gesendet werden.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.schiedsamt.de.

Ralf Holland-Nell

Bürgermeister