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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 1/2023
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Vorbereitung der Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretungen schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Friedrichroda wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Die ab dem 01.01.2024 beginnende Amtsperiode beläuft sich auf 5 Jahre. Rechtskenntnisse sind nicht erforderlich - Lebenserfahrung und Urteilsvermögen sind erwünscht.

Interessenten die sich für die Ausübung dieses hohen Ehrenamtes interessieren, können sich bereits vor der Bekanntmachung zur Benennung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste in der Ordnungsverwaltung über die Aufgaben eines ehrenamtlichen Richters informieren und gegebenenfalls im Vorfeld ihr Interesse zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bekunden.

Anfragen können auch unter der Rufnummer 330 127 telefonisch gestellt werden.