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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 1/2024
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Friedrichroda vom 30.11.2023

Beschluss Nr. STR/VII/2023/090

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2023 - öffentlicher Teil

Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2023 - öffentlicher Teil wird genehmigt.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/083

Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die vorliegende Hauptsatzung.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/101

Vollzug des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Hier: Berufung des Wahlleiters für die Wahlen zum Bürgermeister, Stadtrat, Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte in der Stadt Friedrichroda 2024 (voraussichtlich 26.05.2024)

Der Stadtrat beruft Frau Monika Siede, Geschäftsführende Beamtin in der Stadtverwaltung Friedrichroda, zur Wahlleiterin für die Kommunalwahlen zum Bürgermeister, Stadtrat, Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte in der Stadt Friedrichroda 2024.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/102

Vollzug des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Hier: Berufung des stellv. Wahlleiters für die Wahlen zum Bürgermeister, Stadtrat, Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte in der Stadt Friedrichroda 2024 (voraussichtlich 26.05.2024)

Der Stadtrat beruft Herrn Bernd Ranke, Leiter der Ordnungsverwaltung in der Stadtverwaltung Friedrichroda, zum stellv. Wahlleiter für die Kommunalwahlen zum Bürgermeister, Stadtrat, Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte in der Stadt Friedrichroda 2024.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/093

Haushaltssatzung der Stadt Friedrichroda für das Haushaltsjahr 2024

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt folgende Haushaltssatzung der Stadt Friedrichroda für das Haushaltsjahr 2024:

Haushaltssatzung

der Stadt Friedrichroda für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.128.000 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.488.650 €

ab.

§ 2

1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 413.200 € festgesetzt.

2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.

2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.“

§ 4

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 25.07.2022).*

§ 5

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Friedrichroda,

Stadt Friedrichroda

Klöppel

Bürgermeister  —  (Siegel)

*nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

300 v.H.

Grundsteuer B

470 v.H.

Gewerbesteuer

400 v.H.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/094

Finanzplan 2023 - 2027 der Stadt Friedrichroda mit Investitionsprogramm

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Finanzplan 2023 - 2027 mit dem Investitionsprogramm der Stadt Friedrichroda.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/095

Wirtschaftsplan 2024 der Stadtbetriebe Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Wirtschaftsplan 2024 der Stadtbetriebe Friedrichroda mit all seinen Anlagen.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/092

Überplanmäßige Ausgabe gemäß § 58 ThürKO, hier: Rückzahlung von Städtebaufördermitteln 2. BA Bhf. Reinhardsbrunn - Sicherung histor. Bahnhofsgebäude

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgende überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle:

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VII/2023/066

Überplanmäßige Ausgabe gem. § 58 ThürKO, hier: Zuschuss für Fremdunterbringung Kindergarten Purzelbaum in Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgenden überplanmäßigen Ausgaben und deren Deckungsquelle:

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VII/2023/099

Überplanmäßige Ausgabe gem. § 58 ThürKO, hier: Zuschuss für Fremdunterbringung Kindergarten Waldwichtel im OT Finsterbergen

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgenden überplanmäßigen Ausgaben und deren Deckungsquelle:

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VII/2023/088

Bauleitplanung der Stadt Friedrichroda;

Planverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet (SO) Einzelhandel An der Bahnhofstraße" der Stadt Friedrichroda im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel `An der Bahnhofstraße`“ der Stadt Friedrichroda im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Übersichtsplan zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden.

b)

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel `An der Bahnhofstraße`“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB, ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und ohne zusammenfassender Erklärung nach § 10a (1) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/098

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Friedrichroda im Bereich Pfadfinderranch Grünes Tal

hier: Feststellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand Mai 2023.

Die Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom Mai 2023, wird gebilligt.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Friedrichroda:

-

Flur 3 der Gemarkung Friedrichroda: 620, 621, 622

Der Bürgermeister der Stadt Friedrichroda wird beauftragt, für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/103

Überplanmäßige Ausgabe gemäß § 58 ThürKO, hier: Gebühr zur Einleitung von Oberflächenwasser

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt folgende überplanmäßigen Ausgaben gem. § 58 ThürKO und deren Deckungsquelle.

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VII/2023/100

Überplanmäßige Ausgabe nach § 58 ThürKO hier: Mehrausgaben Stadtbetriebe - Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle.

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VII/2023/106

Überplanmäßige Ausgabe gemäß § 58 ThürKO, hier: Sanierung Trinkpavillon im Friedenspark

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgende überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle:

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VII/2023/089

Überplanmäßige Ausgabe nach § 58 ThürKO hier: Mehrausgaben Zuweisung Linienverkehr Kurverwaltung

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquell

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VII/2023/091

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 26.10.2023 - nichtöffentlicher Teil

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/096

Ehrungen nach Ehrenordnung

Hier: Verleihung der Ehrenmedaille

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/097

Ehrungen nach Ehrenordnung

Hier: Verleihung der Ehrenmedaille

nichtöffentlicher Beschluss

Eilentscheidung BGM/VII/2023/001

Eilentscheidung gemäß § 30 ThürKO

hier: Überplanmäßige Ausgaben zur Beauftragung der ausführenden Firma

Baumaßnahme Neuherstellung Straßenbeleuchtung Am Schwarzbach

Gem. § 30 ThürKO kann der Bürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Stadt bis zu einer Sitzung des Stadtrates oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden, anstelle des Stadtrates/Ausschusses entscheiden. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Stadtrats-/ Ausschussmitgliedern unverzüglich mitzuteilen.

Gem. Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha vom 15.01.2021 sind kommunale Sitzungen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO untersagt

Die Stadt Friedrichroda plant die Neuherstellung der Straßenbeleuchtung Am Schwarzbach in Friedrichroda.

Hierzu wurde bereits eine öffentliche Ausschreibung im Juni 2023 durchgeführt. An dieser Ausschreibung haben sich keine Firmen beteiligt, daher wurde die öffentliche Ausschreibung im Oktober 2023 wiederholt.

Die zu erwartenden Baukosten wurden im Rahmen der Entwurfs-/Genehmigungsplanung mit 241.642,63 EUR brutto (Kostenanschlag vom 23.06.2023) kalkuliert.

Die Ausschreibungsunterlagen sind von 4 Bewerbern abgefordert worden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind 4 Angebote eingegangen.

Nach umfangreichen Vergabeprüfungen und Nachforderungen liegt uns ein Vergabevorschlag vor. Die Kosten der Gesamtmaßnahme erhöhen sich nach erfolgter Ausschreibung um ca. 45.000,00 Euro auf 370.000,00 Euro. Um den Auftrag fristgerecht erteilen zu können, müssen die fehlenden Mittel eingestellt werden. Wenn der Auftrag nicht fristgerecht erteilt werden kann, hat dies die Aufhebung der Ausschreibung zur Folge.

Der Bürgermeister genehmigt zusätzliche Mittel in Höhe von 45.000,00 Euro für die Beauftragung der ausführenden Firma zur Baumaßnahme Neuherstellung Straßenbeleuchtung Am Schwarzbach. Die Mittel werden aus der HHST 2.63000.940002 Gemeindestraßen Baumaßnahme Engelsbacher Weg zur Verfügung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen: