Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 - öffentlicher Teil wird genehmigt.
Bestätigung der Niederschrift der Sondersitzung des Stadtrates vom 14.11.2024 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sondersitzung des Stadtrates vom 14.11.2024 - öffentlicher Teil wird genehmigt.
Haushaltssatzung der Stadt Friedrichroda für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltssatzung der Stadt Friedrichroda
für das Haushaltsjahr 2025
Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.341.950 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.743.800 € |
ab.
§ 2
1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 € festgesetzt.
2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 3.948.000 € festgesetzt.
2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.“
§ 4
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 25.07.2022)*. Ab 01.01.2025 muss aufgrund des neuen Hauptveranlagungszeitraumes der Grundsteuermessbeträge eine neue Hebesatzsatzung beschlossen werden.
§ 5
| 1. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt. |
| 2. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt. |
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Friedrichroda, ...
Stadt Friedrichroda
Brückmann
Bürgermeister — (Siegel)
*nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 25.07.2022 wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 300 v.H. |
| Grundsteuer B | 470 v.H. |
| Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Finanzplan 2024 - 2028 der Stadt Friedrichroda
mit Investitionsprogramm
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Finanzplan 2024 - 2028 mit dem Investitionsprogramm der Stadt Friedrichroda.
Wirtschaftsplan 2025 der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Wirtschaftsplan 2025 der Stadtbetriebe Friedrichroda mit all seinen Anlagen.
Aufhebung STR/VIII/2024/026 vom 29.08.2024
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 58 ThürKO,
hier Beschaffung von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehren der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die Aufhebung des Beschlusses STR/VIII/2024/026 vom 29.08.2024 über die Überplanmäßigen Ausgaben gem. § 58 ThürKO, hier Beschaffung von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehren der Stadt Friedrichroda.
Außerplanmäßige Ausgaben gem. § 58 ThürKO,
hier Beschaffung von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehren der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt folgende außerplanmäßige Ausgabe bei nachstehender Deckungsquelle:
Finanzielle Auswirkungen:
| HHStelle | Bezeichnung | Mehr- ausgabe | Deckungs- quelle | Bemer- kung |
| 1.13000. 520004 | Ausstattung FFw aus FöMi | 25.500,00 € |
|
|
| 1.13000. 171004 | Zuweisungen und Zuschüsse vom Land |
| 25.500,00 € |
|
| gesamt | 25.500,00 € | 25.500,00 € |
|
Überplanmäßige Ausgabe gem. § 58 ThürKO
hier: Zuschuss für Fremdunterbringung
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgende überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquellen.
Finanzielle Auswirkungen:
| HHStelle | Bezeichnung | Mehr- ausgabe | Deckungs- quelle | Bemer- kung |
| 1.46400. 712000 | Zuschuss für Fremd- unterbringung | 46.700 € |
|
|
| 1.46400. 172100 | Zuweisung für Fremd- unterbringung |
| 28.860 € | Mehrein- nahmen |
| 1.46402. 172100 | Zuweisung für Fremd- unterbringung |
| 11.640 € | Mehrein- nahmen |
| 1.46402. 712000 | Zuschuss für Fremd- unterbringung |
| 6.200 € | Minder- ausgaben |
| gesamt | 46.700 € | 46.700 € |
|
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorhabenbezogener Bebauungsplan als 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet (SO) Einzelhandel An der Bahnhofstraße" - in der Stadt Friedrichroda nach § 13a BauGB
| 1) | Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel `An der Bahnhofstraße`“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB, ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und ohne zusammenfassender Erklärung nach § 10a (1) BauGB durchgeführt werden. |
| Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des o.g. Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1109/15, 1102, 1109/10, 1109/30 und 1109/31 der Flur 6 in der Gemarkung Friedrichroda und besitzt eine Gesamtbruttofläche von 14.280 m². Der Lageplan ist als öffentliche Unterlage dem Beschluss angefügt. |
| 2) | Die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel `An der Bahnhofstraße`“ der Stadt Friedrichroda sowie der Begründung mit allen Anlagen in den vorliegenden Fassungen (Stand Oktober 2024). |
| 3) | Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel `An der Bahnhofstraße`“ der Stadt Friedrichroda sowie der Begründung mit allen Anlagen in den vorliegenden Fassungen soll gemäß § 3 (2) BauGB erfolgen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange soll parallel gemäß § 4 (2) BauGB erfolgen. |
Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 58 ThürKO,
hier: Grundhafter Ausbau Grüner Weg
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgende außerplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle:
Finanzielle Auswirkungen:
| HHStelle | Bezeichnung | Mehr- ausgabe | Deckungs- quelle | Bemer- kung |
| 2.63000. 940001 | Grundhafte Sanierung Eichbergstraße |
| 50.000,00 € |
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| 2.63000. 940007 | Grundhafter Ausbau Grüner Weg | 50.000,00 € |
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| gesamt | 50.000,00 € | 50.000,00 € |
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Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 - nichtöffentlicher Teil
nichtöffentlicher Beschluss
Bestätigung der Niederschrift der Sondersitzung des Stadtrates vom 14.11.2024 - nichtöffentlicher Teil
nichtöffentlicher Beschluss
Verkauf von Grund und Boden;
hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 6, Flurstücke 1095/7, 1095/8, 1095/9, 1095/10, 1095/11, 1095/12, 1095/13, 1095/14, 1095/15, 1095/16, 1095/17, 1095/18, 1100/3, 1100/4, 1100/5, 1100/6, 1100/7, 1100/8, 1100/9, 1100/10, 1100/11, 1100/12, 1100/13, 1100/14, 1100/15
nichtöffentlicher Beschluss