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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 1/2025
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Amtlicher Teil

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/058

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 - öffentlicher Teil

Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 - öffentlicher Teil wird genehmigt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/064

Bestätigung der Niederschrift der Sondersitzung des Stadtrates vom 14.11.2024 - öffentlicher Teil

Die Niederschrift der Sondersitzung des Stadtrates vom 14.11.2024 - öffentlicher Teil wird genehmigt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/053

Haushaltssatzung der Stadt Friedrichroda für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltssatzung der Stadt Friedrichroda

für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.341.950 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.743.800 €

ab.

§ 2

1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 € festgesetzt.

2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 3.948.000 € festgesetzt.

2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.“

§ 4

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 25.07.2022)*. Ab 01.01.2025 muss aufgrund des neuen Hauptveranlagungszeitraumes der Grundsteuermessbeträge eine neue Hebesatzsatzung beschlossen werden.

§ 5

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Friedrichroda, ...

Stadt Friedrichroda

Brückmann

Bürgermeister  —  (Siegel)

*nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 25.07.2022 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

300 v.H.

Grundsteuer B

470 v.H.

Gewerbesteuer

400 v.H.

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/054

Finanzplan 2024 - 2028 der Stadt Friedrichroda

mit Investitionsprogramm

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Finanzplan 2024 - 2028 mit dem Investitionsprogramm der Stadt Friedrichroda.

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/055

Wirtschaftsplan 2025 der Stadtbetriebe Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Wirtschaftsplan 2025 der Stadtbetriebe Friedrichroda mit all seinen Anlagen.

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/061

Aufhebung STR/VIII/2024/026 vom 29.08.2024

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 58 ThürKO,

hier Beschaffung von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehren der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die Aufhebung des Beschlusses STR/VIII/2024/026 vom 29.08.2024 über die Überplanmäßigen Ausgaben gem. § 58 ThürKO, hier Beschaffung von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehren der Stadt Friedrichroda.

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/062

Außerplanmäßige Ausgaben gem. § 58 ThürKO,

hier Beschaffung von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehren der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt folgende außerplanmäßige Ausgabe bei nachstehender Deckungsquelle:

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/063

Überplanmäßige Ausgabe gem. § 58 ThürKO

hier: Zuschuss für Fremdunterbringung

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgende überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquellen.

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/056

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan als 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet (SO) Einzelhandel An der Bahnhofstraße" - in der Stadt Friedrichroda nach § 13a BauGB

1)

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel `An der Bahnhofstraße`“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB, ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und ohne zusammenfassender Erklärung nach § 10a (1) BauGB durchgeführt werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des o.g. Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1109/15, 1102, 1109/10, 1109/30 und 1109/31 der Flur 6 in der Gemarkung Friedrichroda und besitzt eine Gesamtbruttofläche von 14.280 m². Der Lageplan ist als öffentliche Unterlage dem Beschluss angefügt.

2)

Die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel `An der Bahnhofstraße`“ der Stadt Friedrichroda sowie der Begründung mit allen Anlagen in den vorliegenden Fassungen (Stand Oktober 2024).

3)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel `An der Bahnhofstraße`“ der Stadt Friedrichroda sowie der Begründung mit allen Anlagen in den vorliegenden Fassungen soll gemäß § 3 (2) BauGB erfolgen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange soll parallel gemäß § 4 (2) BauGB erfolgen.

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/057

Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 58 ThürKO,

hier: Grundhafter Ausbau Grüner Weg

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgende außerplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle:

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/059

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2024 - nichtöffentlicher Teil

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/065

Bestätigung der Niederschrift der Sondersitzung des Stadtrates vom 14.11.2024 - nichtöffentlicher Teil

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VIII/2024/040

Verkauf von Grund und Boden;

hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 6, Flurstücke 1095/7, 1095/8, 1095/9, 1095/10, 1095/11, 1095/12, 1095/13, 1095/14, 1095/15, 1095/16, 1095/17, 1095/18, 1100/3, 1100/4, 1100/5, 1100/6, 1100/7, 1100/8, 1100/9, 1100/10, 1100/11, 1100/12, 1100/13, 1100/14, 1100/15

nichtöffentlicher Beschluss