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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 1/2025
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Informationen aus dem Rathaus

Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht in die finale Phase. Da derzeit noch einige, auch hohe Steuermessbescheide vom Finanzamt fehlen, kann das neue Gesamtsteuervolumen noch nicht aussagekräftig errechnet werden. Sobald dies möglich ist, wird wie hier beschrieben vorgegangen.

Kraft Gesetzes werden alle Grundsteuerbescheide der Stadt Friedrichroda mit Datum vor dem 01.01.2025 aufgehoben.

Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt auch ab 2025 durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages (Bescheid vom Finanzamt) und des Hebesatzes der Stadt Friedrichroda.

Wenn die neuen Messbeträge durch das Finanzamt festgesetzt und in der Stadtverwaltung eingearbeitet wurden, kann das neue Volumen der Grundsteuer aller Grundstücke ermittelt werden.

Der Hebesatz soll durch die Kommunen so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist. Die Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Gesamtgrundsteuereinkommen der Stadt ab 2025 den Einnahmen des Jahres 2024 entsprechen soll. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Höhe der Grundsteuer für jeden einzelnen Grundstückseigentümer weiterhin gleich bleibt und es zu keinen individuellen Veränderungen kommt. Durch die Reform werden einige Steuerpflichtige mehr Grundsteuern zahlen, andere weniger.

Nach Prüfung des Gesamtgrundsteuervolumens und Abstimmung mit dem Jahr 2024 wird eine neue Hebesatzsatzung durch den Stadtrat beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Reinhardsbrunner Echo tritt diese Satzung in Kraft, die neuen Grundsteuerbescheide werden festgesetzt.

Die Stadt Friedrichroda setzt die Grundsteuer mit dem Hebesatz auf Basis der Bescheide des Finanzamtes fest. Diese sind für die Stadt bindend.

Sollten die Angaben in Ihrem Grundsteuerbescheid nicht mit den Angaben des Ihnen vom Finanzamt zugegangenen Grundsteuerwert- und messbescheides übereinstimmen, haben Sie die Möglichkeit des Widerspruches bei der Stadt Friedrichroda.

Scheinen die Bewertungen oder Berechnungen der Bescheide des Finanzamtes fehlerhaft, kann der Steuerschuldner gegen diese Bescheide beim Finanzamt Einspruch einlegen. Dieser Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Bescheide möglich. Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, so besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf Überprüfung des Grundsteuerwertes zu stellen.

Zur reibungslosen und termingerechten Zahlung empfiehlt die Stadtverwaltung die Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren). Diese ist jederzeit widerrufbar. Haben Sie bisher die Einzugsermächtigung erteilt und sind auch in 2025 weiterhin grundsteuersteuerpflichtig, so besteht diese weiter. Sie müssen kein neues Formular ausfüllen. Bei bestehenden Daueraufträgen denken Sie bitte daran, diese bei Ihrer Bank zum 31.12.2024 zu beenden.

Weder der Widerspruch bei der Stadt, noch der Einspruch beim Finanzamt entbindet den Steuerpflichtigen von der Zahlungspflicht.

Nähere Auskunft erteilt Ihnen:

Frau Braatz

Tel. +49 (0) 3623-330-109

Fax: +49 (0) 3623-330-221

E-Mail: steuern@friedrichroda.de

Internetseite der Stadt: www.friedrichroda.de

Einzugsermächtigung

Abrufbar über die Fotofunktion Ihres Smartphones

Informationen des Landes zur Grundsteuer:

https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer