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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 1/2026
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Friedrichroda vom 27.11.2025

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/086

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2025 - öffentlicher Teil

Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2025 - öffentlicher Teil wird genehmigt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/089

Kapitaleinlage in die Wohnungsverwaltungs GmbH Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beauftragt den Bürgermeister einen Kredit in Höhe von

1,5 Mio. € aufzunehmen, der als Kapitaleinlage in die Wohnungsverwaltungs GmbH Friedrichroda zum Zwecke der Sanierung des Wohnblockes „Am Schwarzbach 19 - 21“ zu verwenden ist.

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/083

Haushaltssatzung der Stadt Friedrichroda für das Haushaltsjahr 2026

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit all ihren Anlagen:

Haushaltssatzung

der Stadt Friedrichroda

für das Haushaltsjahr 2026

Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

16.448.750 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

7.058.250 €

ab.

§ 2

1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.500.000 € festgesetzt.

3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.

nachrichtlich:

Die Kreditaufnahme aus dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogramm

2026 - 2029 wird mit 335.950 € geplant.

§ 3

1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 4.517.300 € festgesetzt.

2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.“

§ 4

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 14.03.2025)*.

§ 5

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Friedrichroda,

Stadt Friedrichroda

Brückmann

Bürgermeister  —  (Siegel)

*nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 14.03.2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 400 v.H., Grundsteuer B 530 v.H., Gewerbesteuer 420 v.H.

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/084

Finanzplan 2025 - 2029 der Stadt Friedrichroda mit Investitionsprogramm

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Finanzplan 2025 - 2029 mit dem Investitionsprogramm der Stadt Friedrichroda.

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/085

Wirtschaftsplan 2026 der Stadtbetriebe Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Wirtschaftsplan 2026 der Stadtbetriebe Friedrichroda mit all seinen Anlagen.

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/088

Verwendung des Sonderlastenausgleiches im Rahmen des Klimapaktes in Höhe von 47.920 €

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda stimmt der Verwendung der Mittel aus dem Sonderlastenausgleich für den Kommunalen Klimaschutz und zur Klimaanpassung für die Notsicherung der Uferbefestigung am Schilfwasser im Bereich Weidig in Höhe von 47.920 € zu.

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/080

Entgelt- und Benutzungsordnung

für Schlosskapelle und Schlosspark Reinhardsbrunn

Der Stadtrat beschließt die Entgelt- und Benutzungsordnung für Schlosskapelle und Schlosspark Reinhardsbrunn.

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/095

Außerplanmäßige Ausgaben gem. § 58 ThürKO, hier: Zuschuss an den IB als Zuweisung für die Betreibung der generationsübergreifenden Begegnungsstätte WIR³ für 2025

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gemäß § 58 ThürKO folgende außerplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle:

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/091

Überplanmäßige Ausgabe gem. § 58 ThürKO hier: Zuschuss für Fremdunterbringung

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgende überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquellen.

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/093

2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda.

2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda

Auf Grund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl 2003, Seite 41) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. 2000, Seite 301) in der derzeit gültigen Fassung, des § 49 Absatz 5 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl Seite 273) in der derzeit gültigen Fassung und der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Friedrichroda vom 10.12.2008, hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner Sitzung am 27.11.2025 nachfolgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda beschlossen:

§ 1 Änderungen

Der § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Gebühren bemessen sich jährlich für die nach § 3 Absatz 1 ermittelten Straßenfrontlängen je Meter auf 3,84 € je Frontmeter.

§ 2 Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Friedrichroda, den ……………………

Brückmann

Bürgermeister

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/092

Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2022 der Stadtbetriebe Friedrichroda

Der Stadtrat beschließt, die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtbetriebe Friedrichroda an die Ruschel Audit & Consulting GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Goethestr. 21/ 22, 99096 Erfurt zu vergeben.

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/087

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2025 - nichtöffentlicher Teil

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/094

Feststellung des Unternehmenswertes der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn

Gotha GmbH (TWSB)

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/090

Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 1, Flurstücke 284/2 und 294 (noch zu vermessende Teilfläche von ca. 37 m²)

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/098

Außerplanmäßige Ausgaben nach § 58 ThürKO, hier: Geopark - Geotouristische Aufwertung der Fossillagerstätte Bromacker und des Saurier-Erlebnispfades durch die dauerhafte Aufstellung einer Besucherplattform an der Grabungsstelle

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt nach § 58 ThürKO die außerplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle wie folgt:

Finanzielle Auswirkungen: