Beschluss Nr. STR/VIII/2025/086
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2025 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2025 - öffentlicher Teil wird genehmigt.
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/089
Kapitaleinlage in die Wohnungsverwaltungs GmbH Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beauftragt den Bürgermeister einen Kredit in Höhe von
1,5 Mio. € aufzunehmen, der als Kapitaleinlage in die Wohnungsverwaltungs GmbH Friedrichroda zum Zwecke der Sanierung des Wohnblockes „Am Schwarzbach 19 - 21“ zu verwenden ist.
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/083
Haushaltssatzung der Stadt Friedrichroda für das Haushaltsjahr 2026
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit all ihren Anlagen:
Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 16.448.750 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 7.058.250 € |
ab.
§ 2
1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.500.000 € festgesetzt.
3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.
nachrichtlich:
Die Kreditaufnahme aus dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogramm
2026 - 2029 wird mit 335.950 € geplant.
§ 3
1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 4.517.300 € festgesetzt.
2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.“
§ 4
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 14.03.2025)*.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Friedrichroda,
Stadt Friedrichroda
Brückmann
Bürgermeister — (Siegel)
*nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 14.03.2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 400 v.H., Grundsteuer B 530 v.H., Gewerbesteuer 420 v.H.
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/084
Finanzplan 2025 - 2029 der Stadt Friedrichroda mit Investitionsprogramm
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Finanzplan 2025 - 2029 mit dem Investitionsprogramm der Stadt Friedrichroda.
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/085
Wirtschaftsplan 2026 der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Wirtschaftsplan 2026 der Stadtbetriebe Friedrichroda mit all seinen Anlagen.
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/088
Verwendung des Sonderlastenausgleiches im Rahmen des Klimapaktes in Höhe von 47.920 €
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda stimmt der Verwendung der Mittel aus dem Sonderlastenausgleich für den Kommunalen Klimaschutz und zur Klimaanpassung für die Notsicherung der Uferbefestigung am Schilfwasser im Bereich Weidig in Höhe von 47.920 € zu.
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/080
Entgelt- und Benutzungsordnung
für Schlosskapelle und Schlosspark Reinhardsbrunn
Der Stadtrat beschließt die Entgelt- und Benutzungsordnung für Schlosskapelle und Schlosspark Reinhardsbrunn.
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/095
Außerplanmäßige Ausgaben gem. § 58 ThürKO, hier: Zuschuss an den IB als Zuweisung für die Betreibung der generationsübergreifenden Begegnungsstätte WIR³ für 2025
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gemäß § 58 ThürKO folgende außerplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle:
Finanzielle Auswirkungen:
| HHStelle | Bezeichnung | Mehr- ausgabe | Deckungs- quelle | Bemer- kung |
| 1.35500.718000 | Begegnungsstätte Zuweisung IB | 18.053,28 € |
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| 1.35500.414000 | Begegnungsstätte Arbeitnehmer- entgelte |
| 18.053,28 € |
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| gesamt | 18.053,28 € | 18.053,28 € |
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Beschluss Nr. STR/VIII/2025/091
Überplanmäßige Ausgabe gem. § 58 ThürKO hier: Zuschuss für Fremdunterbringung
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgende überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquellen.
Finanzielle Auswirkungen:
| HHStelle | Bezeichnung | Mehr- ausgabe | Deckungs- quelle | Bemer- kung |
| 1.46401.712000 | Zuschuss für Fremdunterbringung | 13.200 € |
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| 1.46402.712000 | Zuschuss für Fremdunterbringung | 29.000 € |
|
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| 1.46400.172100 | Zuweisung für Fremdunterbringung |
| 11.200 € | Mehrein- nahmen |
| 1.46401.172100 | Zuweisung für Fremdunterbringung |
| 5.000 € | Mehrein- nahmen |
| 1.46402.172100 | Zuweisung für Fremdunterbringung |
| 26.000 € | Mehrein- nahmen |
| gesamt | 42.200 € | 42.200 € |
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Beschluss Nr. STR/VIII/2025/093
2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda.
Auf Grund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl 2003, Seite 41) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. 2000, Seite 301) in der derzeit gültigen Fassung, des § 49 Absatz 5 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl Seite 273) in der derzeit gültigen Fassung und der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Friedrichroda vom 10.12.2008, hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner Sitzung am 27.11.2025 nachfolgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda beschlossen:
§ 1 Änderungen
Der § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühren bemessen sich jährlich für die nach § 3 Absatz 1 ermittelten Straßenfrontlängen je Meter auf 3,84 € je Frontmeter.
§ 2 Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Friedrichroda, den ……………………
Brückmann
Bürgermeister
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/092
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2022 der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat beschließt, die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtbetriebe Friedrichroda an die Ruschel Audit & Consulting GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Goethestr. 21/ 22, 99096 Erfurt zu vergeben.
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/087
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2025 - nichtöffentlicher Teil
nichtöffentlicher Beschluss
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/094
Feststellung des Unternehmenswertes der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn
Gotha GmbH (TWSB)
nichtöffentlicher Beschluss
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/090
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 1, Flurstücke 284/2 und 294 (noch zu vermessende Teilfläche von ca. 37 m²)
nichtöffentlicher Beschluss
Beschluss Nr. STR/VIII/2025/098
Außerplanmäßige Ausgaben nach § 58 ThürKO, hier: Geopark - Geotouristische Aufwertung der Fossillagerstätte Bromacker und des Saurier-Erlebnispfades durch die dauerhafte Aufstellung einer Besucherplattform an der Grabungsstelle
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt nach § 58 ThürKO die außerplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle wie folgt:
Finanzielle Auswirkungen:
| HHStelle | Bezeichnung | Mehr- ausgabe | Deckungs-quelle | Bemer- kung |
| 2.61000.940100 | Geopark Besucherplattform Bromacker | 70.810,95 € |
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| 2.61000.361000 | FöMi Geopark Besucherplattform Bromacker |
| 70.810,95 € |
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| gesamt | 70.810,95 € | 70.810,95 € |
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