Nach Ablauf der 5jährigen Amtszeit der bisher tätigen Schiedspersonen in der Stadt Friedrichroda macht sich durch den Stadtrat eine Neuwahl der Schiedspersonen erforderlich.
Gemäß dem Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden in der derzeit gültigen Fassung nehmen die Aufgaben der Schiedsstelle eine ehrenamtliche Schiedsperson und ein ehrenamtlicher Stellvertreter wahr.
Als gesetzliche Voraussetzung wird gefordert, dass die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein müssen. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich.
Insbesondere sollen sie im Bereich der Schiedsstelle wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben, sowie zu Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Interessierte Bürger, die ein solches Ehrenamt in unserer Gemeinde ausüben möchten, oder
sich über den Inhalt einer solchen Tätigkeit informieren wollen, wenden sich bitte
bis zum 16. November 2026
an die Ordnungsverwaltung der Stadt Friedrichroda, 99894 Friedrichroda, Gartenstraße 9.
(Telefon: 03623/330127)
Friedrichroda, den 09.10.2026
Brückmann
Bürgermeister