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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 12/2023
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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1. Änderung Straßenreinigungsgebührensatzung

Stadt Friedrichroda

Amtliche Bekanntmachung

Hiermit wird die

1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda

öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- u. Genehmigungsvermerk:

1.

Durch den Stadtrat der Stadt Friedrichroda wurde am 26.10.2023 mit Beschluss Nr. STR/VII/2023/084 o. g. Satzung beschlossen.

2.

Die Satzung wurde bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.

3.

Mit Datum vom 09.11.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha die Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2 Halbsatz ThürKO i. V. § 2 Abs. 5 ThürKAG in der jeweils geltenden Fassung zu o. g. Satzung ohne Auflagen erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO i. V. mit § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.

4.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- u. Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gem. § 100 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Friedrichroda, den 10.11.2023

Klöppel

Bürgermeister

1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda

Auf Grund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl 2003, Seite 41) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. 2000, Seite 301) in der derzeit gültigen Fassung, des § 49 Absatz 5 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl Seite 273) in der derzeit gültigen Fassung und der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Friedrichroda vom 10.12.2008, hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner Sitzung am 26.10.2023 nachfolgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda beschlossen:

§ 1 Änderungen

Der § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Gebühren bemessen sich jährlich für die nach § 3 Absatz 1 ermittelten Straßenfrontlängen auf 3,03 € je Frontmeter.

§ 2 Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Friedrichroda, den 10.11.2023

Klöppel  —  Siegel

Bürgermeister