Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 07.09.2023 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 07.09.2023 - öffentlicher Teil wird genehmigt.
1. Änderung Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Friedrichroda.
Stadtrat Friedrichroda
1. Änderung der Geschäftsordnung
für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Friedrichroda sowie der Ortsteilräte der Ortsteile Ernstroda und Finsterbergen
Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in der Sitzung am 26.10.2023 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung beschlossen:
§ 1
Änderungen
§ 19 Ausschüsse wird wie folgt ergänzt:
(7) Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse finden grundsätzlich in öffentlicher Sitzung statt (§ 43 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 40 ThürKO).
§ 2
Inkrafttreten
Diese 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Friedrichroda
Friedrichroda, den
Klöppel
Bürgermeister
Besetzung des Aufsichtsrates der Energieversorgung Inselsberg GmbH
Hier: Abberufung Aufsichtsratsmitglied
Der Stadtrat beruft Herrn Winfried Völlmer als Aufsichtsratsmitglied der Energieversorgung Inselsberg GmbH gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages zum 31.12.2023 ab
Überplanmäßige Ausgabe nach § 58 ThürKO hier: Mehrausgaben Zuweisung und sonst. Zuschüsse für laufende Zwecke Kurverwaltung
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle.
Finanzielle Auswirkungen:
| HHStelle | Bezeichnung | Mehrausgabe | Deckungsquelle | Bemerkung |
| 1.86000.715000 | Zuweisung und sonstige Zuschüsse für lfd. Zwecke Kurverwaltung | 27.965,26 € |
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| 1.67000.638000 | Stromverbrauch Straßenbeleuchtung |
| 27.965,26 € |
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| gesamt | 27.965,26 € | 27.965,26 € |
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Einbringung 1. Entwurf Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, Verweisung in die Ausschüsse
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in die Ausschüsse und Ortsteilräte zu verweisen.
Einbringung Finanzplan 2023 - 2027 (1. Entwurf) der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den 1. Entwurf des eingebrachten Finanzplanes und Investitionsprogrammes 2023 - 2027 der Stadt Friedrichroda in die Ausschüsse und Ortsteilräte zu verweisen.
Einbringung Wirtschaftsplan 2024 (1.Entwurf) der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den eingebrachten 1. Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 der Stadtbetriebe Friedrichroda in die Ausschüsse und Ortsteilräte zu verweisen.
1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda.
1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda
Auf Grund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl 2003, Seite 41) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. 2000, Seite 301) in der derzeit gültigen Fassung, des § 49 Absatz 5 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl Seite 273) in der derzeit gültigen Fassung und der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Friedrichroda vom 10.12.2008, hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner Sitzung am 26.10.2023 nachfolgende
1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda beschlossen:
§ 1 Änderungen
Der § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühren bemessen sich jährlich für die nach § 3 Absatz 1 ermittelten Straßenfrontlängen auf 3,03 € je Frontmeter.
§ 2 Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Friedrichroda, den ………………..
Klöppel
Bürgermeister
Durchführungsvertrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Pfadfinderranch Grünes Tal"
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt
den gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließenden Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan " Pfadfinderranch Grünes Tal " Friedrichroda zwischen der Stadt Friedrichroda, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Klöppel und dem Vorhabenträger, Herrn Stefan Friese, Im Grund 10 in 99894 Friedrichroda.
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Pfadfinderranch Grünes Tal" der Stadt Friedrichroda
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pfadfinderranch Grünes Tal“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) - Stand Mai 2023 gemäß §10 BauGB, i.v.m. § 1 (8) BauGB als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom Mai 2023 wird gebilligt. |
| 2. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Friedrichroda: - Flur 3 der Gemarkung Friedrichroda: 620, 621, 622 |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pfadfinderranch Grünes Tal“ in Friedrichroda gemäß § 21 (3) ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen. |
| 4. | Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| 5. | Dieser Vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB) |
Industriegebiet IG 5 Waltershausen Ost/ Hörselgau
Ausgleichsmaßnahme Amphibienleiteinrichtungen im Zuge der Ortsverbindungsstraße Schnepfenthal-Ernstroda
Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost/ Hörselgau"
Für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb der im Zuge der Erschließung des Industriegebietes „Waltershausen-Ost/ Hörselgau“ zu errichtenden Amphibienleiteinrichtungen als Ausgleichsmaßnahme A 1 zum Bebauungsplan wird der als Anlage beigefügte Gestattungsvertrag mit dem Zweckverband „Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ und der Stadt Friedrichroda abgeschlossen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Gestattungsvertrag abzuschließen.
Industriegebiet IG 5 Waltershausen Ost/ Hörselgau
Ausgleichsmaßnahme Amphibienleiteinrichtungen im Zuge der Ortsverbindungsstraße Schnepfenthal-Ernstroda
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Waltershausen
Für die Sanierung der Ortsverbindungsstraße Schnepfenthal - Ernstroda, im Zuge der Errichtung der Amphibienleiteinrichtungen als Ausgleichsmaßnahme A 1 wird mit der Stadt Waltershausen die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Sanierung der Straße abgeschlossen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Zweckvereinbarung mit der Stadt Waltershausen abzuschließen.
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 07.09.2023 - nichtöffentlicher Teil
nichtöffentlicher Beschluss
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Finsterbergen, Flur 2, Flst. 1600 Teilfläche von ca. 76 m²
nichtöffentlicher Beschluss
Ehrungen nach Ehrenordnung / Antrag der Fraktion SGBWF/VBI
Hier: Verleihung der Ehrenmedaille
nichtöffentlicher Beschluss
Ehrungen nach Ehrenordnung / Antrag Stefan Berlet
Hier: Auszeichnung
nichtöffentlicher Beschluss