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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 12/2023
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Friedrichroda vom 26.10.2023

Beschluss Nr. STR/VII/2023/069

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 07.09.2023 - öffentlicher Teil

Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 07.09.2023 - öffentlicher Teil wird genehmigt.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/085

1. Änderung Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Friedrichroda.

Stadtrat Friedrichroda

1. Änderung der Geschäftsordnung

für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Friedrichroda sowie der Ortsteilräte der Ortsteile Ernstroda und Finsterbergen

Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in der Sitzung am 26.10.2023 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung beschlossen:

§ 1

Änderungen

§ 19 Ausschüsse wird wie folgt ergänzt:

(7) Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse finden grundsätzlich in öffentlicher Sitzung statt (§ 43 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 40 ThürKO).

§ 2

Inkrafttreten

Diese 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Stadt Friedrichroda

Friedrichroda, den

Klöppel

Bürgermeister

Beschluss Nr. STR/VII/2023/086

Besetzung des Aufsichtsrates der Energieversorgung Inselsberg GmbH

Hier: Abberufung Aufsichtsratsmitglied

Der Stadtrat beruft Herrn Winfried Völlmer als Aufsichtsratsmitglied der Energieversorgung Inselsberg GmbH gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages zum 31.12.2023 ab

Beschluss Nr. STR/VII/2023/080

Überplanmäßige Ausgabe nach § 58 ThürKO hier: Mehrausgaben Zuweisung und sonst. Zuschüsse für laufende Zwecke Kurverwaltung

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle.

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss Nr. STR/VII/2023/074

Einbringung 1. Entwurf Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, Verweisung in die Ausschüsse

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in die Ausschüsse und Ortsteilräte zu verweisen.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/075

Einbringung Finanzplan 2023 - 2027 (1. Entwurf) der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den 1. Entwurf des eingebrachten Finanzplanes und Investitionsprogrammes 2023 - 2027 der Stadt Friedrichroda in die Ausschüsse und Ortsteilräte zu verweisen.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/076

Einbringung Wirtschaftsplan 2024 (1.Entwurf) der Stadtbetriebe Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den eingebrachten 1. Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 der Stadtbetriebe Friedrichroda in die Ausschüsse und Ortsteilräte zu verweisen.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/084

1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda.

1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda

Auf Grund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl 2003, Seite 41) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. 2000, Seite 301) in der derzeit gültigen Fassung, des § 49 Absatz 5 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl Seite 273) in der derzeit gültigen Fassung und der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Friedrichroda vom 10.12.2008, hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner Sitzung am 26.10.2023 nachfolgende

1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda beschlossen:

§ 1 Änderungen

Der § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Gebühren bemessen sich jährlich für die nach § 3 Absatz 1 ermittelten Straßenfrontlängen auf 3,03 € je Frontmeter.

§ 2 Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Friedrichroda, den ………………..

Klöppel

Bürgermeister

Beschluss Nr. STR/VII/2023/073

Durchführungsvertrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Pfadfinderranch Grünes Tal"

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt

den gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließenden Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan " Pfadfinderranch Grünes Tal " Friedrichroda zwischen der Stadt Friedrichroda, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Klöppel und dem Vorhabenträger, Herrn Stefan Friese, Im Grund 10 in 99894 Friedrichroda.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/077

Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Pfadfinderranch Grünes Tal" der Stadt Friedrichroda

1.

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pfadfinderranch Grünes Tal“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) - Stand Mai 2023 gemäß §10 BauGB, i.v.m. § 1 (8) BauGB als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom Mai 2023 wird gebilligt.

2.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Friedrichroda:

- Flur 3 der Gemarkung Friedrichroda: 620, 621, 622

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pfadfinderranch Grünes Tal“ in Friedrichroda gemäß § 21 (3) ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen.

4.

Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.

Dieser Vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)

Beschluss Nr. STR/VII/2023/071

Industriegebiet IG 5 Waltershausen Ost/ Hörselgau

Ausgleichsmaßnahme Amphibienleiteinrichtungen im Zuge der Ortsverbindungsstraße Schnepfenthal-Ernstroda

Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost/ Hörselgau"

Für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb der im Zuge der Erschließung des Industriegebietes „Waltershausen-Ost/ Hörselgau“ zu errichtenden Amphibienleiteinrichtungen als Ausgleichsmaßnahme A 1 zum Bebauungsplan wird der als Anlage beigefügte Gestattungsvertrag mit dem Zweckverband „Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ und der Stadt Friedrichroda abgeschlossen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Gestattungsvertrag abzuschließen.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/072

Industriegebiet IG 5 Waltershausen Ost/ Hörselgau

Ausgleichsmaßnahme Amphibienleiteinrichtungen im Zuge der Ortsverbindungsstraße Schnepfenthal-Ernstroda

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Waltershausen

Für die Sanierung der Ortsverbindungsstraße Schnepfenthal - Ernstroda, im Zuge der Errichtung der Amphibienleiteinrichtungen als Ausgleichsmaßnahme A 1 wird mit der Stadt Waltershausen die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Sanierung der Straße abgeschlossen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Zweckvereinbarung mit der Stadt Waltershausen abzuschließen.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/070

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 07.09.2023 - nichtöffentlicher Teil

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/040

Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Finsterbergen, Flur 2, Flst. 1600 Teilfläche von ca. 76 m²

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/081

Ehrungen nach Ehrenordnung / Antrag der Fraktion SGBWF/VBI

Hier: Verleihung der Ehrenmedaille

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/082

Ehrungen nach Ehrenordnung / Antrag Stefan Berlet

Hier: Auszeichnung

nichtöffentlicher Beschluss