Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 29.08.2024 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 29.08.2024 - öffentlicher Teil wird genehmigt.
Entsendung des Bürgermeisters der Stadt Friedrichroda in den Aufsichtsrat der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH
Die Stadt Friedrichroda entsendet den Bürgermeister Kay Brückmann in den Aufsichtsrat der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH.
2. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Friedrichroda.
2. Änderung der Geschäftsordnung
für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Friedrichroda sowie der Ortsteilräte der Ortsteile Ernstroda und Finsterbergen
Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in der Sitzung am 24.10.2024 folgende 1. Änderung beschlossen.
§ 1 Änderungen
§ 19 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
| (1) | Der Stadtrat Friedrichroda bildet folgende ständige Ausschüsse: | ||
| - | Haupt- und Finanzausschuss | 9 Mitglieder - vorb.+beschließ. Ausschuss |
| - | Bauausschuss | 13 Mitglieder - vorb.+beschließ. Ausschuss |
| - | Kur-, Kultur-, Tourismus-,Umwelt- und Sozialausschuss | 13 Mitglieder - vorberatender Ausschuss |
| - | Werkausschuss Stadtbetriebe | 7 Mitglieder - vorber.+beschließ. Ausschuss |
§ 19 Abs. 3 a) wird wie folgt geändert:
Haupt- und Finanzausschuss
Bestehend aus Bürgermeister, 1. Beigeordneten, Stadtratsvorsitzenden und 6 von den jeweiligen Fraktionen festgelegten Stadtratsmitgliedern. Er hat folgenden Aufgabenbereich:
| a. | Vorbereitung der Stadtratssitzungen |
| b. | Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung einschl. wichtiger Personalangelegenheiten, insbesondere: Zustimmung zur Ernennung, Abordnung, Versetzung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der Beamtes des gehobenen und höheren Dienstes ab der Besoldungsgruppe A 9 sowie der vergleichbaren Beschäftigten zur Einstellung, Höhergruppierung, und Entlassung ab Entgeltgruppe 9 |
| c. | Koordination der Arbeit aller Ausschüsse |
| d. | Angelegenheiten des Finanz- u. Steuerwesens, insbesondere die Vorbereitung der Haushaltssatzung |
| e. | Soweit nicht der Bürgermeister gem. § 20 dieser Geschäftsordnung zuständig ist, entscheidet der Haupt- u. Finanzausschuss als beschließender Ausschuss im Sinne von § 26 Abs. 1 und 3 ThürKO bis zu folgenden Beträgen im Einzelfall: |
| - | Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 30.000 € bis einschl. 50.000 € (VOL) |
| - | Über den Erlass von Forderungen über 5.000 € bis einschl. 7.500 € |
| - | Über die Stundung und Niederschlagung über 25.000 € bis einschl. 50.000 € |
| - | Über außer- u. überplanmäßige Ausgaben pro Einzelfall über 10.000 € bis einschl. 25.000 € |
§ 2 Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Friedrichroda sowie der Ortsteilräte der Ortsteile Ernstroda und Finsterbergen tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Friedrichroda, den 26.10.2024
Brückmann
Bürgermeister
Besetzung Haupt- und Finanzausschuss VIII. Legislaturperiode / 2. Änderung der Geschäftsordnung
Der Hauptausschuss wird auf bindenden Vorschlag der Fraktionen ab 24.10.2024 für die VIII. Legislaturperiode wie folgt besetzt:
| Partei/Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
| Bürgermeister | Kay Brückmann | 1. oder 2. Beigeordneter |
| 1. Beigeordneter | Sebastian Klöppel | 2. Beigeordneter |
| Stadtratsvorsitzender | Dieter Bornhardt | 1. oder 2. Stellv. STR-Vors. |
| Bündnis für Friedrichroda | Edgar Burkhardt | Hagen Zunft |
| Bündnis für Friedrichroda | Daniel Wawra | Kerstin Warner |
| Bündnis für Friedrichroda | Andreas Witschel | Philipp Grüßner |
| CDU-Fraktion | Stefan Möller | Falk Ortlepp |
| CDU-Fraktion | Hans-Georg Creutzburg | Cordula Bischof |
| THP | Timo Pradel | Axel Schmidt |
Aufhebung STR/VII/2024/023 vom 21.03.2024: Erhöhung der Sonderrücklage "Gewerbesteuermehreinnahmen"
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die Aufhebung des Beschlusses STR/VII/2024/023 von 21.03.2024 zur Erhöhung der zweckgebundenen Sonderrücklage „Gewerbesteuermehreinnahmen“.
Einbringung 1. Entwurf Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, Verweisung in die Ausschüsse
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in die Ausschüsse und Ortsteilräte zu verweisen.
Einbringung Finanzplan 2024 - 2028 (1. Entwurf) der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den 1. Entwurf des eingebrachten Finanzplanes und Investitionsprogrammes 2024 - 2028 der Stadt Friedrichroda in die Ausschüsse und Ortsteilräte zu verweisen.
Einbringung Wirtschaftsplan 2025 (1.Entwurf) der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den eingebrachten 1. Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 der Stadtbetriebe Friedrichroda in die Ausschüsse zu verweisen.
Überplanmäßige Ausgabe gemäß § 58 ThürKO, hier: Sanierung Straße Am Österfeld OT Ernstroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgende überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle:
Finanzielle Auswirkungen:
| HHStelle | Bezeichnung | Mehrausgabe | Deckungsquelle | Bemerkung |
| 2.88300.932300 | Gefahrenabwehr / Hangsicherung |
| 120.000,00 € | Haushaltsreste |
| 2.63000.940000 | Sanierung Oberfläche Österfeld | 120.000,00 € |
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| gesamt | 120.000,00 € | 120.000,00 € |
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Vergabebeschluss - Sanierung Straße Am Österfeld in Ernstroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, die Firma:
Stregda Bau GmbH & Co. KG
Bodenweg 3
99817 Eisenach
mit der vorläufigen Auftragssumme in Höhe von (brutto) 842.165,67 € mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen Sanierung Straße Am Österfeld zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
| Gesamtkosten der Maßnahme: | 842.165,67 € |
| Haushaltsauswirkung: | einmalig |
| Veranschlagung: | im Vermögenshaushalt |
| Haushaltsstelle: | 2.63000.940000 |
Überplanmäßige Ausgabe gemäß § 58 ThürKO, hier: Sanierung Ehrendenkmal Schillerpark
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die folgende überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle:
Finanzielle Auswirkungen:
| HHStelle | Bezeichnung | Mehrausgabe | Deckungsquelle | Bemerkung |
| 2-46401-940001 | Um- und Ausbau KITA Finsterbergen |
| 35.000,00 € |
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| 2-58000-940010 | Sanierung Denkmal Schillerpark | 35.000,00 € | € |
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| gesamt | 35.000,00 € | 35.000,00 € |
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Lärmaktionsplan der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Lärmaktionsplan Stand September 2024 - einsehbar unter https://www.friedrichroda.info/rathaus/wohnen-und-bauen/laermaktionsplan.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 47d Abs. 3 Satz 4 (Bundesimmissionsschutzgesetz) unterrichtet.
2. Änderung Kurbeitragssatzung
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Kurbeitragssatzung zum 01.01.2025.
Stadt Friedrichroda
2. Änderung der SATZUNG der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages
Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der derzeit geltenden Fassung, der §§ 1, 2 und 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) i. d. zur Zeit geltenden Fassung und der Hauptsatzung der Stadt Friedrichroda in der jeweils derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner Sitzung am 24.10.2024 folgende 2. Änderung der Satzung der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages beschlossen:
§ 1 Änderungen
§ 6 Gästekarte
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
(1) Jeder Beitragspflichtige erhält nach Entrichten des Kurbeitrages vom
Beherbergungsbetrieb eine Gästekarte und Informationen über die Vergünstigungen. Die Gästekarte berechtigt zur Benutzung der Kureinrichtungen, zur freien Nutzung des ÖPNV in den angegebenen Tarifzonen des Verkehrsunternehmens, zur Nutzung der Leistungen der Thüringer Wald Card und zur Teilnahme an den Kurveran-staltungen, soweit hierfür besondere Eintrittsgelder nach § 1 Abs. 3 nicht erhoben werden.
(2) Die Gästekarte enthält die Angaben gemäß § 8 Absatz 6 und wird auf den Namen des Beitragspflichtigen ausgestellt. Sie ist nicht übertragbar.
§ 8 Aufzeichnungs- und Meldepflicht, Datenschutz
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
(1) Die gewerblichen Vermieter, die Inhaber von Kurkrankenhäusern, Kurkliniken, Schwerpunktkliniken, Sanatorien, Kurheimen und ähnlichen Einrichtungen, Jugendbildungs- und Freizeiteinrichtungen, Hotels und Pensionen, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie alle Wohnungsinhaber, die gegen Entgelt vorübergehend Unterkunft zur Verfügung stellen, sind verpflichtet, jeden Ortsfremden zur Entrichtung des Kurbeitrages an- und abzumelden. Die Meldungen werden ausschließlich unter Verwendung der durch die Stadt Friedrichroda bereitgestellten Formulare mit Hilfe eines durch die Stadt bereitgestellten EDV Zugangs online vorgenommen. Die Zugangsdaten zu dem Onlinesystem sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch Dritte zu sichern.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
(2) Der Beitragspflichtige ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist verpflichtet, den Meldeschein zu unterschreiben. Beansprucht ein Beitragspflichtiger Befreiung, so muss er ergänzend die zur Darlegung der satzungsgemäßen Voraussetzungen erforderlichen Angaben machen (z. B. über das Alter der Kinder, die unentgeltliche Aufnahme als Hausbesuch, Grad der Behinderung oder die ambulante Inanspruchnahme von Kurmitteln).
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
(3) Der Wohnungsgeber hat die gemäß § 8 Absatz 6 vorgeschriebenen Angaben vollständig online im System der Stadt bei Gastankunft zu erfassen.
Absatz 4 entfällt
(4) entfällt
Absatz 5 wird wie folgt geändert:
(5) Ist der Wohnungsgeber selbst Ortsfremder, so hat er die Meldung nach Absatz 1 und 3 für sich und seine Angehörigen selbst zu bewirken.
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
(6) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die vom Gast erhobenen persönlichen Daten nur zum Zweck der Kurbeitragsabrechnung, für die Einhaltung der Aufzeichnungs- und Meldepflicht zu erfassen und zu verwenden. Die Stadt Friedrichroda verwendet die erhobenen persönlichen Daten ausschließlich zum Zweck der Kurbeitragsabrechnung sowie für statistische Zwecke.
Bei deutschen Staatsbürgern sind folgende Gästedaten zu erfassen:
Gastname, Tag der Anreise, Tag der Abreise, Kategorie (z.B. Erwachsener, Kind, Behinderte). Für statistische Zwecke wird zusätzlich auf freiwilliger Basis die PLZ erhoben.
Bei ausländischen Beitragspflichtigen werden zusätzlich die vollständige Privatanschrift, das Geburtsdatum und die Ausweisnummer erfasst.
§ 2 Inkrafttreten
(1) Die 2. Änderung der Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Stadt Friedrichroda
Friedrichroda, den
Kay Brückmann
Bürgermeister
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 29.08.2024 - nichtöffentlicher Teil
nichtöffentlicher Beschluss
Gesellschaftervereinbarung der EVI GmbH
nichtöffentlicher Beschluss
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Inselsberg GmbH
nichtöffentlicher Beschluss
Aufhebung Beschluss Nr. STR/VII/2020/019
nichtöffentlicher Beschluss
Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 10, Flurstück 2209/3
nichtöffentlicher Beschluss
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Ernstroda, Flur 6, Flst. 1676/2, 1676/3, 1677/2, 1677/3, 1678/2 und 1678/3
nichtöffentlicher Beschluss
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Finsterbergen, Flur 3, Flst. 1371/18
nichtöffentlicher Beschluss