Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.08.2025 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.08.2025 - öffentlicher Teil wird genehmigt.
Ausschussbesetzung
Als „Nachrücker“ für Andreas Witschel wird auf bindenden Vorschlag der Fraktion Bündnis für Friedrichroda der zu besetzende Ausschusssitz wie folgt besetzt:
| Gremium | Mitglied | stellv. Mitglied |
| Bauausschuss | Michaela Goetsch |
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| Bauausschuss |
| Andreas Witschel |
| Haupt- und Finanzausschuss | Katharina Bause |
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Einbringung 1. Entwurf Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, Verweisung in die Ausschüsse
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in die Ausschüsse und Ortsteilräte zu verweisen.
Einbringung Finanzplan 2025 - 2029 (1. Entwurf) der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den 1. Entwurf des eingebrachten Finanzplanes und Investitionsprogrammes 2025 - 2029 der Stadt Friedrichroda in die Ausschüsse und Ortsteilräte zu verweisen.
Einbringung Wirtschaftsplan 2026 (1. Entwurf) der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt,
den eingebrachten 1. Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Stadtbetriebe Friedrichroda in die Ausschüsse zu verweisen.
Betreibervertrag Stadt Friedrichroda./. IBMitte gGmbH für Bildung und Soziale Dienste
Hier: Begegnungsstätte für generationsübergreifendes Zusammenleben
Der Stadtrat beschließt
den als Anlage beigefügten Betreibervertrag Stadt Friedrichroda./. IBMitte gGmbH für Bildung und Soziale Dienste
Hier: Begegnungsstätte für generationsübergreifendes Zusammenleben.
Straßenbezeichnung " An der Tabarzer Straße"
Der Stadtrat beschließt,
dass die betreffende Straße, welche im Grundbuch zu Friedrichroda unter der Flurstücks-Nr. 2276/1 näher bezeichnet ist, die Straßenbezeichnung „An der Tabarzer Straße“ zugeteilt wird.
Straßenbezeichnung "An der Marienglashöhle"
Der Stadtrat beschließt,
dass die betreffende Straße, welche im Grundbuch zu Friedrichroda unter der Flurstücks-Nr. 2295/72 und 2295/59 näher bezeichnet ist, die Straßenbezeichnung
„An der Marienglashöhle“ zugeteilt wird.
Städtebaulicher Vertrag gemäß §11 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet (SO) Einzelhandel An der Bahnhofstraße"
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt,
den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet (SO) Einzelhandel An der Bahnhofstraße in Friedrichroda zwischen der Stadt Friedrichroda, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Kay Brückmann und der Edeka Handelsgesellschaft Hessenring mbH, Unter dem Schöneberg 20, 34212 Melsungen, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Fritzlar unter der HBR NR: 11000, vertreten durch Herrn Florian Kramm und dem Prokuristen Herrn Gebhard Rode abzuschließen.
Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Planverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel ´An der Bahnhofstraße´“ der Stadt Friedrichroda im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Die Abwägung der zum Entwurf zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel ´An der Bahnhofstraße´“ der Stadt Friedrichroda im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. |
| Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Friedrichroda sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. |
| b) | Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit verfügbar: Regionalplan Mittelthüringen (RP-MT 2011), wirksamer Flächennutzungsplan, Offenlandbiotopkartierung, Immissionsschutzgutachten, Marktentwicklungskonzept, Auswirkungsanalyse und Stellungnahmen der Fachbehörden. |
| Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Friedrichroda zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind. |
| c) | Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen. |
| d) | Die Begründung wird gebilligt. |
3. Änderung der Satzung der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages Stadt Friedrichroda
3. Änderung der SATZUNG der Stadt Friedrichroda
über die Erhebung eines Kurbeitrages
Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der derzeit geltenden Fassung, der §§ 1, 2 und 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) i. d. zur Zeit geltenden Fassung und der Hauptsatzung der Stadt Friedrichroda in der jeweils derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende 3. Änderung der Satzung der Stadt Friedrichroda über die Erhebung eines Kurbeitrages beschlossen:
§ 1 Änderungen
§ 3
Höhe des Kurbeitrages
§ 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert
(1) Der Kurbeitrag beträgt pro Person und Tag einschließlich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer
| a) | in allen Beherbergungsbetrieben, Kuranstalten, Sanatorien, Erholungsheimen aller Art, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, gemeinnützigen und karitativen Heimen, bei Privatvermietern und auf Camping- und Caravan Stellplätzen | |
| Personen über 16 Jahre | 3,50 € |
| Kinder 6 - 16 Jahre | 2,20 € |
| b) | in Kinderferieneinrichtungen und Jugendherbergen, soweit diese als Träger der freien Jugendhilfe (§75 SGB VIII) anerkannt sind | |
| Personen über 16 Jahre | 2,30 € |
| Kinder 6 - 16 Jahre | 1,30 € |
§ 3 Absatz 3 wird wie folgt geändert
Kurbeitragspflichtige, die einen Zweitwohnsitz im Erhebungsgebiet innehaben oder sich länger als 22 Tage pro Jahr im Erhebungsgebiet aufhalten können, haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthalts einen pauschalen Jahreskurbeitrag zu entrichten. Die Erfassung des Zweitwohnsitzes basiert auf den Meldedaten der Stadt Friedrichroda.
Eigentümer*innen von Wohneinheiten im Erhebungsgebiet und deren Familienangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Erhebungsgebiet haben, zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer den Kurbeitrag in Höhe der Jahreskurbeitragsabgabe, wenn das Eigentum oder der Besitz an der Wohneinheit im laufenden Kalenderjahr mindestens 3 Monate bestanden hat. Zu einer Familie gehören nur die Ehegatten und die wirtschaftlich von ihnen abhängigen Kinder.
Als Wohneinheiten gelten Einheiten, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann und die über die für die Führung eines Haushaltes erforderlichen Anlagen verfügen (Küche/Kochecke, Dusche/Bad, Toilette). Dazu zählen folgende Objekte: Wohnhaus, Sommerhaus, Ferienhaus, Wochenendhaus, Wohnung, Appartement, aufgestellte Wohnwagen, aufgestelltes Wohnmobil, o. ä. Einrichtungen.
Höhe des Jahreskurbeitrages pro Person einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer:
| Personen über 16 Jahre je Person: | 50,00 € |
| Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen | 30,00 €. |
| Kinder unter 6 Jahre sind jahreskurbeitragsfrei. | |
§ 2
Inkrafttreten
(1) Die 3. Änderung der Satzung tritt am 05.01.2026 in Kraft.
Stadt Friedrichroda
Friedrichroda, den ...
Kay Brückmann
Bürgermeister
Feststellung Jahresabschluss 2020 der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda erteilt dem, von den Stadtbetrieben aufgestellten Jahresabschluss und von der Ruschel Audit & Consulting GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Erfurt erstellten Prüfbericht, über den Jahresabschluss seine Zustimmung und stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einem Jahresergebnis in Höhe von -38.372,35 € und einer Bilanzsumme von 2.145.613,84 € fest.
Verwendung Jahresergebnis 2020 der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von -38.372,35 €, resultierend aus dem Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2020 der Stadtbetriebe Friedrichroda sowie den Verlustvortrag aus 2019 in Höhe von -71.921,18 €, zum 31.12.2020 auf neue Rechnung vorzutragen.
Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2020 — a b g e l e h n t
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt,
der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2020 zum 31.12.2020 Entlastung zu erteilen.
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.08.2025 - nichtöffentlicher Teil
nichtöffentlicher Beschluss
Kauf von Grund und Boden;
hier: Gemarkung Finsterbergen, Flur 4, Flurstück 664/5
nichtöffentlicher Beschluss
Verkauf von Grund und Boden;
hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 7,
Flurstück 1445/2, Bei Hagners Teich
nichtöffentlicher Beschluss
Kauf von Grund und Boden;
hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 6, Flurstück 1094/3
nichtöffentlicher Beschluss
Verkauf von Grund und Boden;
hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 6,
Flurstücke 1095/5, 1095/6, 1104/2 und 1104/3
nichtöffentlicher Beschluss
Kauf von Grund und Boden;
hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 8, Flurstück 1868/2
nichtöffentlicher Beschluss
Kauf von Grund und Boden;
hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 9, Flurstück 1888/11
nichtöffentlicher Beschluss