Hiermit wird die
öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Durch den Stadtrat wurde am 24.11.2022 mit Beschluss-Nr. STR/VII/2022/053 die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und all ihren Anlagen beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 29.11.2022 vorgelegt, mit der Bitte um Eingangsbestätigung gem. § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). |
| 3. | Mit Posteingang vom 12.12.2022 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha den Eingang bestätigt. |
| Die Haushaltssatzung 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. | |
| Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekanntgemacht. | |
| 4. | Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
| 5. | Die Haushaltssatzung 2023 samt ihrer Anlagen liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 11.02.2023 während der Dienststunden im Zimmer 14 des Rathauses, Gartenstraße 9 in Friedrichroda zwei Wochen lang öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung. |
Friedrichroda, 12.01.2023
Klöppel
Bürgermeister
Haushaltssatzung
der Stadt Friedrichroda für das
Haushaltsjahr 2023
Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | ||
| und Ausgaben mit | 13.406.050 € | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | ||
| und Ausgaben mit | 4.527.900 € | |
ab.
§ 2
| 1) | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 € festgesetzt. |
| 2) | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt. |
§ 3
| 1) | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 1.518.100 € festgesetzt. |
| 2) | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.“ |
§ 4
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 25.07.2022).*
§ 5
| 1. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt. |
| 2. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt. |
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Friedrichroda, 12.01.2023
Stadt Friedrichroda
Klöppel
Bürgermeister — (Siegel)
*nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B 470 v.H., Gewerbesteuer 400 v.H.