Titel Logo
Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 2/2023
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Schöffenwahl

Bekanntmachung

zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit

Aufforderung zur Benennung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste.

Die Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen im Freistaat Thüringen endet am 31.12.2023. Damit beginnt eine neue fünfjährige Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen bundeseinheitlich am 01. Januar 2024. Nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellen die Gemeinden eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.

Zur Einreichung von Vorschlägen für die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen wird hiermit unter nachfolgenden Ausführungen öffentlich aufgefordert.

1.

Die Präsidentin des Landgerichtes Erfurt hat nach Beschluss die erforderliche Anzahl an Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha festgelegt.

Entsprechend der Verteilung ergeben sich für die Stadt Friedrichroda 6 zu wählende Haupt- und Ersatzschöffen.

2.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Sie muss Familienname, Vorname, gegebenenfalls einen vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich Postleitzahl sowie Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten; bei häufig vorkommenden Namen ist auch der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes anzugeben

3.

In die Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen:

a.)

Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;

b.)

Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

c.)

Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden oder die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

d.)

Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;

e.)

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;

f.)

Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;

g.)

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;

h.)

Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;

i.)

Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs und hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;

j.)

Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;

k.)

Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben

l.)

Personen, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Personen

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, Lebenserfahrung, aber auch wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung.

Vorschläge können von Jedermann und Vereinigungen jeder Art berücksichtigt werden, z.B.:

-

Vorschläge der Fraktionen des Stadtrates

-

Vorschläge von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Vereinen, Umweltorganisationen und Parteien

-

interessierte Personen können sich auch selbst vorschlagen.

Die Vorschläge werden durch den Bürgermeister der Stadt Friedrichroda sowie durch die Ordnungsverwaltung der Stadt Friedrichroda

bis zum 14.04.2023

im Rahmen der Sprechzeiten der Stadtverwaltung, 99894 Friedrichroda, Gartenstraße 9

Dienstag in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr

und

Donnerstag in der Zeit von 14.00 bis 17.30 Uhr

entgegengenommen.

Aus der Anzahl der eingereichten Vorschläge wird mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates, die Vorschlagsliste beschlossen.

Weitere Informationen werden durch die Ordnungsverwaltung der Stadt Friedrichroda, persönlich oder telefonisch (03623/330127) erteilt.

Friedrichroda, den 10.02.2023

Klöppel

Bürgermeister