Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.128.000 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt |
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.488.650 € |
ab.
§ 2
| 1) | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 413.200 € festgesetzt. |
| 2) | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt. |
§ 3
| 1) | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt. |
| 2) | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.“ |
§ 4
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 25.07.2022).*
§ 5
| 1. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt. |
| 2. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt. |
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Friedrichroda, 24.01.2024
Stadt Friedrichroda
Klöppel — (Siegel)
Bürgermeister
*nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B 470 v.H., Gewerbesteuer 400 v.H.