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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 2/2024
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Amtlicher Teil - Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Stadt Friedrichroda für das

Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

14.128.000 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

5.488.650 €

ab.

§ 2

1)

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 413.200 € festgesetzt.

2)

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

1)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.

2)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.“

§ 4

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 25.07.2022).*

§ 5

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Friedrichroda, 24.01.2024

Stadt Friedrichroda

Klöppel —  (Siegel)

Bürgermeister

*nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B 470 v.H., Gewerbesteuer 400 v.H.