Hiermit wird die
öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Durch den Stadtrat wurde am 30.11.2023 mit Beschluss-Nr. STR/VII/2023/093 die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und all ihren Anlagen beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 04.12.2023 vorgelegt, mit der Bitte um Genehmigung gem. § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). |
| 3. | Mit Posteingang vom 24.01.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Genehmigung erteilt. Die Haushaltssatzung 2024 enthält eine genehmigungspflichtigen Kreditaufnahme. Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekanntgemacht. |
| 4. | Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
| 5. | Die Haushaltssatzung 2024 samt ihrer Anlagen liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 12.02.2024 während der Dienststunden im Zimmer 14 des Rathauses, Gartenstraße 9 in Friedrichroda zwei Wochen lang öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung. |
Friedrichroda, 24.01.2024
Klöppel
Bürgermeister