Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 - öffentlicher Teil wird genehmigt.
Kreditaufnahme Energieversorgung Inselsberg GmbH im Wirtschaftsjahr 2023
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda stimmt der Aufnahme eines Kontokorrentkredites durch die Energieversorgung Inselsberg GmbH bis zu einer maximalen Höhe von 3,0 Mio. € im Wirtschaftsjahr 2023 zu.
Jahresrechnung 2017 - Stadt Friedrichroda hier: Feststellung Ergebnis
Die geprüfte Jahresrechnung 2017 der Stadt Friedrichroda wird gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung mit den Ergebnissen festgestellt.
Jahresrechnung 2017 - Stadt Friedrichroda hier: Entlastung des Bürgermeisters
Die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wird für die Jahresrechnung 2017 erteilt.
Jahresrechnung 2017 - Stadt Friedrichroda hier: Entlastung der Beigeordneten
Die Entlastung der Beigeordneten gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wird für die Jahresrechnung 2017 erteilt.
Überplanmäßige Ausgabe nach § 58 ThürKO
Hier: Ausstattung Stadt- u. Kurbibliothek und Archiv
Der Stadtrat beschließt folgende überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle.
| HHStelle | Bezeichnung | Mehrausgabe | Deckungsquelle |
| 3520.93500 | Einrichtung Bibliothek | 43.800 € | |
| 3520.3610 | FöMi Einrichtung Bibliothek | 5.920 € | |
| 9120.30000 | Zuführung vom Verwaltungshaushalt | 37.880 € |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Pfadfinderranch Grünes Tal" - in der Stadt Friedrichroda nach § 12 BauGB
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda hat in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pfadfinderranch Grünes Tal“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planentwurf von November 2022 maßgebend. | |
| 2. | Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen und zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen. | |
| 3. | Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. | |
| 4. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. | |
| 5. | Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt. | |
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| Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar: | |
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| - | Umweltbericht |
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| - | Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden |
| 6. | Die aktuellen Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind in der Planzeichnung dargestellt und nachfolgend aufgelistet: Gemarkung Friedrichroda; Flur 3, Flurstücke 620, 621, 622. | |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Friedrichroda Im Bereich der Pfadfinderranch Grünes Tal
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda hat in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planentwurf von November 2022 maßgebend. | |
| 2. | Die Änderungsbereiche sind in der Anlage des Beschlusses dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Von der Planänderung betroffen sind die Flurstücke 620, 621 und 622 der Flur 3 der Gemarkung Friedrichroda. | |
| 3. | Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslage durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird. | |
| 4. | Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiete durch die Planänderung berührt werden können, werden entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. | |
| 5. | Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt. | |
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| Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar: | |
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| - | Umweltbericht |
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| - | Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden |
| 6. | Der Beschluss zur 2. Änderung wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. | |
Aufhebung Beschluss-Nr. STR/VII/2022/055
Wirtschaftsplan 2023 der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den Beschluss-Nr. STR/VII/2022/055 aufzuheben.
Wirtschaftsplan 2023 der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Wirtschaftsplan 2023 der Stadtbetriebe Friedrichroda mit all seinen Anlagen.
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 - nichtöffentlicher Teil
nichtöffentlicher Beschluss
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 7, Flst. 1416/2, Bei Hagners Teich
nichtöffentlicher Beschluss
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 8, Flst. 2058, Auf der Kammerwiese
nichtöffentlicher Beschluss
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 7, Flst. 1407/2 und 1407/3, Bei Hagners Teich
nichtöffentlicher Beschluss
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 7, Flst. 1233/2, Nördlich der Eisenbahn
nichtöffentlicher Beschluss
Verweisung Beschlussvorlage-Nr. STR/VII/2023/012 Schenkung von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 1, Flurstück 84 vom 10.01.2023 / 17.01.2023 in den Bauausschuss
nichtöffentlicher Beschluss