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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 3/2023
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Friedrichroda vom 09.02.2023

Beschluss Nr. STR/VII/2023/001

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 - öffentlicher Teil

Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 - öffentlicher Teil wird genehmigt.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/009

Kreditaufnahme Energieversorgung Inselsberg GmbH im Wirtschaftsjahr 2023

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda stimmt der Aufnahme eines Kontokorrentkredites durch die Energieversorgung Inselsberg GmbH bis zu einer maximalen Höhe von 3,0 Mio. € im Wirtschaftsjahr 2023 zu.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/010

Jahresrechnung 2017 - Stadt Friedrichroda hier: Feststellung Ergebnis

Die geprüfte Jahresrechnung 2017 der Stadt Friedrichroda wird gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung mit den Ergebnissen festgestellt.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/011

Jahresrechnung 2017 - Stadt Friedrichroda hier: Entlastung des Bürgermeisters

Die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wird für die Jahresrechnung 2017 erteilt.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/016

Jahresrechnung 2017 - Stadt Friedrichroda hier: Entlastung der Beigeordneten

Die Entlastung der Beigeordneten gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wird für die Jahresrechnung 2017 erteilt.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/015

Überplanmäßige Ausgabe nach § 58 ThürKO

Hier: Ausstattung Stadt- u. Kurbibliothek und Archiv

Der Stadtrat beschließt folgende überplanmäßige Ausgabe und deren Deckungsquelle.

Finanzielle Auswirkungen:

HHStelle

Bezeichnung

Mehrausgabe

Deckungsquelle

3520.93500

Einrichtung Bibliothek

43.800 €

3520.3610

FöMi Einrichtung Bibliothek

5.920 €

9120.30000

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

37.880

Beschluss Nr. STR/VII/2023/003

Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Pfadfinderranch Grünes Tal" - in der Stadt Friedrichroda nach § 12 BauGB

1.

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda hat in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pfadfinderranch Grünes Tal“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf von November 2022 maßgebend.

2.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen und zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen.

3.

Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

5.

Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-

Umweltbericht

-

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden

6.

Die aktuellen Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind in der Planzeichnung dargestellt und nachfolgend aufgelistet:

Gemarkung Friedrichroda; Flur 3, Flurstücke 620, 621, 622.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/004

Billigungs- und Auslegungsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Friedrichroda Im Bereich der Pfadfinderranch Grünes Tal

1.

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda hat in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf von November 2022 maßgebend.

2.

Die Änderungsbereiche sind in der Anlage des Beschlusses dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Von der Planänderung betroffen sind die Flurstücke 620, 621 und 622 der Flur 3 der Gemarkung Friedrichroda.

3.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslage durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird.

4.

Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiete durch die Planänderung berührt werden können, werden entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

5.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-

Umweltbericht

-

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden

6.

Der Beschluss zur 2. Änderung wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/013

Aufhebung Beschluss-Nr. STR/VII/2022/055

Wirtschaftsplan 2023 der Stadtbetriebe Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den Beschluss-Nr. STR/VII/2022/055 aufzuheben.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/014

Wirtschaftsplan 2023 der Stadtbetriebe Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den Wirtschaftsplan 2023 der Stadtbetriebe Friedrichroda mit all seinen Anlagen.

Beschluss Nr. STR/VII/2022/002

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 - nichtöffentlicher Teil

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/005

Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 7, Flst. 1416/2, Bei Hagners Teich

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/006

Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 8, Flst. 2058, Auf der Kammerwiese

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/007

Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 7, Flst. 1407/2 und 1407/3, Bei Hagners Teich

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/008

Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 7, Flst. 1233/2, Nördlich der Eisenbahn

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/024

Verweisung Beschlussvorlage-Nr. STR/VII/2023/012 Schenkung von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 1, Flurstück 84 vom 10.01.2023 / 17.01.2023 in den Bauausschuss

nichtöffentlicher Beschluss