Beschluss Nr. STR/VII/2024/003
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 30.11.2023 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 30.11.2023 - öffentlicher Teil wird genehmigt.
Kreditaufnahme Energieversorgung Inselsberg GmbH im Wirtschaftsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda stimmt der Aufnahme eines Kontokorrentkredites durch die Energieversorgung Inselsberg GmbH bis zu einer maximalen Höhe von 3,0 Mio € im Wirtschaftsjahr 2024 zu.
Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 58 ThürKO für das Jahr 2023, hier: Erhöhung der Sonderrücklage "Stadtwald"
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt gem. § 58 ThürKO die außerplanmäßige Ausgabe der Erhöhung der Sonderrücklage „Stadtwald“ und deren Deckungsquelle wie folgt
Finanzielle Auswirkungen: im Jahr 2023
| HHStelle | Bezeichnung | Mehrausgabe | Deckungsquelle | Bemerkung |
| 2.91200.915000 | Zuweisung an Sonderrücklage für später entstehende Kosten | 78.000,00 € |
| Stadtwald |
| 2.91200.300000 | Zuführung vom Verwaltungshaushalt |
| 78.000,00 € |
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| gesamt | 78.000,00 € | 78.000,00 € |
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Bildung einer Sonderrücklage aus Gewerbesteuermehreinnahmen gem. § 20 Abs. 4 Satz 3 ThürGemHV
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die Bildung einer zweckgebundenen Sonderrücklage „Gewerbesteuermehreinnahmen“ gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung in Höhe von 800.000,00 € zur Deckung von künftigen Mindereinnahmen aus der Schlüsselzuweisung / Mehrausgaben aus Umlagen.
Jahresrechnung 2019 - Stadt Friedrichroda hier: Feststellung Ergebnis
Die geprüfte Jahresrechnung 2019 der Stadt Friedrichroda wird gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung mit dem Ergebnis in Höhe von 17.060.799,45 € (Verwaltungshaushalt in Höhe von 11.375.150,34 € und Vermögenshaushalt in Höhe von 5.685.649,11 €) festgestellt.
Jahresrechnung 2019 - Stadt Friedrichroda hier: Entlastung des Bürgermeisters
Die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wird für die Jahresrechnung 2019 erteilt.
Jahresrechnung 2019 - Stadt Friedrichroda hier: Entlastung der Beigeordneten
Die Entlastung der Beigeordneten gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wird für die Jahresrechnung 2019 erteilt.
Jahresrechnung 2020 - Stadt Friedrichroda hier: Feststellung Ergebnis
Die geprüfte Jahresrechnung 2020 der Stadt Friedrichroda wird gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung mit dem Ergebnis in Höhe von 17.999.556,54 € (Verwaltungshaushalt in Höhe von 11.698.566,42 € und Vermögenshaushalt in Höhe von 6.300.990,12 €) festgestellt.
Jahresrechnung 2020 - Stadt Friedrichroda hier: Entlastung des Bürgermeisters
Die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wird für die Jahresrechnung 2020 erteilt.
Jahresrechnung 2020 - Stadt Friedrichroda hier: Entlastung der Beigeordneten
Die Entlastung der Beigeordneten gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wird für die Jahresrechnung 2020 erteilt.
Fortführung Finanzplan 2023 - 2027 der Stadt Friedrichroda mit Investitionsprogramm
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den geänderten Finanzplan 2023 - 2027 mit dem Investitionsprogramm der Stadt Friedrichroda.
Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Winkelacker-Bärenfleck" im OT Finsterbergen der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes „Winkelacker-Bärenfleck“ im OT Finsterbergen (seit dem Jahr 1999 rechtskräftig, AZ: 250.513-GTH-12-WA) inklusive seiner rechtskräftigen Änderungen.
| 1. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Finsterbergen: |
| Flur 5: Flurstücke: 1273/2 (teilweise) 1276/23 (teilweise),1278/11-13, 1279/5, 1279/3 (teilweise), 1280/1-5 |
| Flur 3: Flurstücke: 1290/4 (teilweise), 1292/1-4, 1294/2-7, 1295/2-5, 1296/2-5, 1297/1-3, 1298/1-3, 1299/1-3, 1300/1, 1300/2, 1301/2-4, 1302, 1303, 1304, 1305, 1306, 1307, 1308/1, 1308/2, 1310/1, 1310/2, 1313/2-10, 1313/12, 1319/4-13, 1339/3 (teilweise), 1385/3-8, 1386/3-5, 1386/7, 1386/8, 1387/2-12, 1388/2, 1388/3, 1388/5, 1390/1, 1390/2. 1391/1, 1391/2, 1392/1-4, 1393/3-6 |
| Die in der Anlage befindliche Karte (Lageplan) mit der zeichnerischen Umgrenzung des Bereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Das Verfahren wird entsprechend dem gültigen BauGB durchgeführt. |
| Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. |
| Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch die Planung berührt werden kann, werden entsprechend § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB beteiligt. |
| 3. | Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
Auszug: GDI-Th (Thüringen Viewer) (entnommen - 18.08.2023) - unmaßstäblich
Bestätigung der Niederschrift der Sondersitzung des Stadtrates vom 23.11.2023 - nichtöffentlicher Teil
nichtöffentlicher Beschluss
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 30.11.2023 - nichtöffentlicher Teil
nichtöffentlicher Beschluss
Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf dem Grundstück Gemarkung Friedrichroda, Flur 6, Flurstück 1204/4
nichtöffentlicher Beschluss
Eilentscheidung gemäß § 30 ThürKO hier: Überplanmäßige Ausgaben zur Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt
Der Bürgermeister genehmigt zusätzliche Mittel in Höhe von 3.409,49 € Euro für die Zuweisungen Linienverkehr. Die Mittel werden aus Mehreinnahmen der HHST 1.86000.122000 Kurtaxeinnahmen zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
| HHStelle | Bezeichnung | Mehrausgabe | Deckungsquelle | Bemerkung |
| 1.86001.718000 | Zuweisung Linienverkehr | 3.409,49 € | € |
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| 1.86000.122000 | Kurtaxeinnahmen |
| 3.409,49 € | Mehreinnahme |
| gesamt | 3.409,49 € | 3.409,49 € |
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