Titel Logo
Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 3/2025
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Hiermit wird die

Haushaltssatzung 2025 der Stadt Friedrichroda

öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Durch den Stadtrat wurde am 28.11.2024 mit Beschluss-Nr. STR/VIII/2024/053 die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und all ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss STR/VIII/2024/054 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2024 - 2028 zugestimmt.

2.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) am 03.12.2024 vorgelegt.

3.

Mit Posteingang vom 03.02.2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Genehmigung gem. § 59 Abs. 4 ThürKO erteilt. Die Haushaltssatzung 2025 enthält keine genehmigungspflichtige Kreditaufnahme. Sie enthält Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von gesamt 3.948.000 €. In den Jahren zu deren Lasten sind Kreditaufnahmen geplant. Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekanntgemacht.

4.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

5.

Die Haushaltssatzung 2025 samt ihrer Anlagen liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 08.03.2025 während der Dienststunden im Zimmer 14 des Rathauses, Gartenstraße 9 in Friedrichroda zwei Wochen lang öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Friedrichroda, 03.02.2025

Brückmann

Bürgermeister