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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 3/2025
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Stadt Friedrichroda

Haushaltssatzung der Stadt Friedrichroda für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit

festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

15.341.950 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

7.743.800 €

ab.

§ 2

1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 € festgesetzt.

2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 3.948.000 € festgesetzt.

2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.“

§ 4

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 25.07.2022)*. Ab 01.01.2025 muss aufgrund des neuen Hauptveranlagungszeitraumes der Grundsteuermessbeträge eine neue Hebesatzsatzung beschlossen werden.

§ 5

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Friedrichroda, 03.02.2025

Stadt Friedrichroda

Brückmann

Bürgermeister  —  (Siegel)

*nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 25.07.2022 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B 470 v.H.,

Gewerbesteuer 400 v.H.