Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | |
| und Ausgaben mit | 15.341.950 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | |
| und Ausgaben mit | 7.743.800 € |
ab.
§ 2
1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 € festgesetzt.
2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 3.948.000 € festgesetzt.
2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.“
§ 4
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 25.07.2022)*. Ab 01.01.2025 muss aufgrund des neuen Hauptveranlagungszeitraumes der Grundsteuermessbeträge eine neue Hebesatzsatzung beschlossen werden.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Friedrichroda, 03.02.2025
Stadt Friedrichroda
Brückmann
Bürgermeister — (Siegel)
*nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 25.07.2022 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B 470 v.H.,
Gewerbesteuer 400 v.H.