Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (PAuswGebV)
| Personalausweis: | |
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 € (10 Jahre gültig) |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 € (6 Jahre gültig) |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € (3 Monate gültig) |
Für einen Reisepass wird gemäß § 15 Passverordnung eine Gebühr erhoben.
| Reisepass: | |
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 € (10 Jahre gültig) |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 € (6 Jahre gültig) |
| Vorläufiger Reisepass | 26,00 € (1 Jahr gültig) |
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | |
| Express-Bestellverfahren | 102,00 € (10 Jahre gültig) |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | |
| Express-Bestellverfahren | 69,50 € (6 Jahre gültig) |
Für Einschalten der eID-Funktion, Neusetzen PIN und Entsperrung fallen keine Gebühren an.
Die Erstellung der Passbilder kann im Einwohnermeldeamt erfolgen, die Gebühr beträgt 6,00 €.
Seit dem 01.07.2025 dürfen keine Papierfotos mehr verwendet werden.
Biometrische Passbilder müssen digital erstellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet werden, wenn diese von einem Fotoanbieter erstellt wurden sind.
Ihr Einwohnermeldeamt