Wenn der Schnee taut, kommen auf Gehwegen und anderen Flächen zahlreiche Hinterlassenschaften von Hunden ans Licht und lassen einen Spaziergang oftmals ungewollt zum Hindernislauf werden …
Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, ist die Mitwirkung der Hundehalter unerlässlich, denn sie tragen die Verantwortung für ihren Hund und sollten die nachfolgenden Verhaltensregeln kennen und vor allem auch beherzigen.
Es ist ganz natürlich, dass ein Hund auch einmal „muss“ …
| ABER: | |
| Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. | |
| ALSO: | |
| • | Lassen Sie ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. |
| • | Auf allen öffentlichen Straßen und Anlagen, sowie bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. |
| • | Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen. |
| • | Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu! |
Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten müssen, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen.
Es ist nicht Aufgabe der Stadt oder Ihrer Mitmenschen, den Hundekot zu beseitigen.
| • | Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann. |
| • | Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. |
| Wenn Sie sich beim Gassigehen mit einer Tüte „bewaffnen“ und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Stadtgebiet sauber zu halten. |
Im Bereich stark frequentierter Wege und in Grünanlagen sind als Serviceleistung der Stadt Hundetoiletten (Spender für Hundekot-Beutel und Abfallbehälter) aufgestellt. Nutzen Sie diese Einrichtungen und schonen die Umwelt!
Bitte beachten Sie diese Regeln -
Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken!
Ihre Ordnungsverwaltung