In den vergangenen Jahren haben die durch diverse Sturmereignisse lange Trockenphasen, verbunden mit fehlendem Niederschlag und Schadinsekten ausgelösten Schäden, in den Wäldern erheblich zugenommen.
Es ist zu befürchten, dass das Schadausmaß auch in diesem Jahr erheblich wird.
In diesem Zusammenhang weist das Forstamt Finsterbergen alle Waldbesitzenden darauf hin, dass für notwendige Mehreinschläge nachstehenden Regelungen des Thüringer Waldgesetzes einschlägig sind.
§ 36
Übernutzungen
(1) Waldbesitzer, für deren Waldungen im Rahmen eines bestehenden Betriebsplans oder einer Verpflichtung nach § 20 Abs. 3 ein jährlicher Hiebssatz besteht, dürfen im Forstwirtschaftsjahr Mehreinschläge bis zur Höhe des jährlichen Hiebssatzes vornehmen. Der Waldbesitzer hat den Mehreinschlag der unteren Forstbehörde anzuzeigen.
(2) Höhere Mehreinschläge bedürfen der Genehmigung der unteren Forstbehörde.
(3) Mit der Anzeige nach Absatz 1 oder dem Antrag auf Genehmigung nach Absatz 2 hat der Waldbesitzer einen Plan vorzulegen, wie der Mehreinschlag wieder eingespart werden soll (Einsparungsplan). Dies gilt nicht für Kalamitätsnutzung.
Die immer sichtbarer werdenden Schäden und deren Sanierung führen zunehmend zu Fragen und Diskussionen in der örtlichen Bevölkerung.
Das Forstamt Finsterbergen wird daher allen Interessierten ermöglichen, im Rahmen einer Bürgersprechstunde auftretende Fragen zu klären.
Die Bürgersprechstunden finden im Monat Mai, dienstags den 02.05./16.05./30.05, in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr statt.
Wir bitten um vorherige Terminierung im Sekretariat unter 03623 - 36250.
Organisationsporträt
Die am 1. Januar 2012 gegründete Landesforstanstalt ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Sitz in Erfurt bewirtschaftet rund 200.000 Hektar Landeswald, nimmt hoheitliche Aufgaben im gesamten Waldgebiet des Freistaats wahr (550.000 Hektar), bietet Dienstleistungen (z. B. Beförsterung) für den Privat- und Körperschaftswald an und entwickelt nachhaltige Lösungen zum Schutz, zur Anpassung und zur Bewirtschaftung der Wälder im Interesse der Gesellschaft. Mit 24 Forstämtern und 281 Forstrevieren ist sie in Thüringen flächendeckend aufgestellt. Die ThüringenForst-AöR, eine Institution des Freistaats, beschäftigt knapp 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Leidenschaft die Thüringer Wälder sind. Der Jahresumsatz liegt zwischen 110 bis 120 Millionen Euro. Das Cluster Forst & Holz sichert im Freistaat Thüringen über 40.000 Arbeitsplätze, vorwiegend im strukturschwachen ländlichen Raum, und generiert einen Branchenumsatz von über zwei Milliarden Euro - und ist damit die viertgrößte Wirtschaftsbranche Thüringens.
Weitere Informationen finden Sie unter www.thueringenforst.de.