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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 4/2024
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahlen der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats

im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Finsterbergen

und

im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Ernstroda

am 26. Mai 2024

1.

Das Wählerverzeichnis für die Wahlen der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung Finsterbergen und Ernstroda der Stadt Friedrichroda werden in der Zeit vom 06. Mai bis 10. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch

09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

Feiertag

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

in der Stadtverwaltung der Stadt Friedrichroda - Rathaus - 99894 Friedrichroda, Gartenstraße 9, Zimmer1a für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme wird durch ein Datensichtgerät ermöglicht.

2.

Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 06. bis 10. Mai 2024 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Stadt Friedrichroda, 99894 Friedrichroda, Gartenstraße 9, Zimmer 1a schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.

3.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden bei der Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte in den Ortsteilen nicht ausgegeben.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 21. April 2024 eine Einladung / Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Friedrichroda, den 12.04.2024

Siede

Wahlleiterin