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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 4/2025
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Friedrichroda vom 05.03.2025

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/010

Satzung über die Erhebung von Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die Satzung über die Erhebung von Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Friedrichroda:

Satzung über die Erhebung von Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Friedrichroda

Auf der Grundlage der §§ 2 und 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGB I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBL.I S. 4167) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner Sitzung am 05.03.2025 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze der Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Stadt Friedrichroda wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für land- und fortwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

2.

Grundsteuer für Grundstücke

(Grundsteuer B)

530 v.H.

3.

Gewerbesteuer

420 v.H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Friedrichroda vom 25.07.2022 außer Kraft.

Friedrichroda,

Brückmann

Bürgermeister  —  (Siegel)

Eilentscheidung BA/VIII/2024/012

Eilentscheidung mit finanziellen Auswirkungen hier: Aufhebung Vergabebeschluss BA/VIII/2024/008 - Abbruch Gebäude und Nebengebäude Am Alten Bahnhof 1

Der Bürgermeister beschließt die Aufhebung des

Beschlusses-Nr. BA/VIII/2024/008 vom 12.11.2024

Vergabebeschluss - Abbruch Gebäude und Nebengebäude Am Alten Bahnhof 1

Finanzielle Auswirkungen:

Eilentscheidung BA/VIII/2024/013

Eilentscheidung mit finanziellen Auswirkungen hier: Vergabebeschluss - Abbruch Gebäude und Nebengebäude Am Alten Bahnhof 1

Der Bürgermeister der Stadt Friedrichroda beschließt, die Firma:

JeFra Bauservice GmbH Co. KG

Das Steinfeld 15c

99869 Drei Gleichen

mit der vorläufigen Auftragssumme in Höhe von (brutto) 170.822,88 € mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen „Abbruch Gebäude und Nebenanlagen Am alten Bahnhof 1“ zu beauftragen.

Finanzielle Auswirkungen: