Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 27.11.2025 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 27.11.2025 - öffentlicher Teil wird genehmigt.
Kreditaufnahme Energieversorgung Inselsberg GmbH
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda stimmt der Aufnahme eines Kontokorrentkredites durch die Energieversorgung Inselsberg GmbH bis zu einer maximalen Höhe von 3,0 Mio € im Wirtschaftsjahr 2026 zu.
Jahresrechnung 2021 - Stadt Friedrichroda, hier: Feststellung Ergebnis
Die geprüfte Jahresrechnung 2021 der Stadt Friedrichroda wird gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung mit dem Ergebnis in Höhe von 15.149.590,51 € (Verwaltungshaushalt in Höhe von 12.533.409,23 € und Vermögenshaushalt in Höhe von 2.616.181,28 €) festgestellt.
Jahresrechnung 2021 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung des Bürgermeisters
Die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2021 erteilt.
Jahresrechnung 2021 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung der Beigeordneten
Die Entlastung der Beigeordneten der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2021 erteilt.
Jahresrechnung 2022 - Stadt Friedrichroda, hier: Feststellung Ergebnis
Die geprüfte Jahresrechnung 2022 der Stadt Friedrichroda wird gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung mit dem Ergebnis in Höhe von 19.229.065,03 € (Verwaltungshaushalt in Höhe von 14.426.229,09 € und Vermögenshaushalt in Höhe von 4.802.835,94 €) festgestellt.
Jahresrechnung 2022 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung des Bürgermeisters
Die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2022 erteilt.
Jahresrechnung 2022 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung der Beigeordneten
Die Entlastung der Beigeordneten der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2022 erteilt.
Jahresrechnung 2023 - Stadt Friedrichroda, hier: Feststellung Ergebnis
Die geprüfte Jahresrechnung 2023 der Stadt Friedrichroda wird gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung mit dem Ergebnis in Höhe von 19.729.791,36 € (Verwaltungshaushalt in Höhe von 15.000.069,57 € und Vermögenshaushalt in Höhe von 4.729.721,79 €) festgestellt.
Jahresrechnung 2023 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung des Bürgermeisters
Die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2023 erteilt.
Jahresrechnung 2023 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung der Beigeordneten
Die Entlastung der Beigeordneten der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2023 erteilt.
Aufhebung des Beschlusses Nr. STR/VIII/2025/093 - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda vom 27.11.2025
Der Beschluss Nr. STR/VIII/2025/093 wird aufgehoben.
2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda.
Auf Grund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl 2003, Seite 41) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. 2000, Seite 301) in der derzeit gültigen Fassung, des § 49 Absatz 5 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl Seite 273) in der derzeit gültigen Fassung und der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Friedrichroda vom 10.12.2008, hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner Sitzung am 29.01.2026 nachfolgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda beschlossen:
§ 1
Änderungen
Der § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühren bemessen sich jährlich für die nach § 3 Absatz 1 ermittelten Straßenfrontlängen je Meter auf 3,84 € je Frontmeter.
§ 2
Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda tritt am 01. des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.
Friedrichroda, den ……………………
Brückmann
Bürgermeister
Feststellung Jahresabschluss 2021 der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda erteilt dem, von den Stadtbetrieben aufgestellten Jahresabschluss und von der Ruschel Audit & Consulting GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Erfurt erstellten Prüfbericht, über den Jahresabschluss seine Zustimmung und stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einem Jahresergebnis in Höhe von 59.434,68 € und einer Bilanzsumme von 2.239.994,12 € fest.
Verwendung Jahresergebnis 2021 der Stadtbetriebe Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 59.434,68 €, resultierend aus dem Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2021 der Stadtbetriebe Friedrichroda sowie den Verlustvortrag aus 2020 in Höhe von -76.238,65 €, zum 31.12.2021 auf neue Rechnung vorzutragen
Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2021
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2021 zum 31.12.2021 Entlastung zu erteilen.
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 27.11.2025 - nichtöffentlicher Teil
nichtöffentlicher Beschluss
Schenkung von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda
nichtöffentlicher Beschluss