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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 4/2026
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Friedrichroda vom 29.01.2026

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/001

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 27.11.2025 - öffentlicher Teil

Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 27.11.2025 - öffentlicher Teil wird genehmigt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/015

Kreditaufnahme Energieversorgung Inselsberg GmbH

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda stimmt der Aufnahme eines Kontokorrentkredites durch die Energieversorgung Inselsberg GmbH bis zu einer maximalen Höhe von 3,0 Mio € im Wirtschaftsjahr 2026 zu.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/003

Jahresrechnung 2021 - Stadt Friedrichroda, hier: Feststellung Ergebnis

Die geprüfte Jahresrechnung 2021 der Stadt Friedrichroda wird gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung mit dem Ergebnis in Höhe von 15.149.590,51 € (Verwaltungshaushalt in Höhe von 12.533.409,23 € und Vermögenshaushalt in Höhe von 2.616.181,28 €) festgestellt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/004

Jahresrechnung 2021 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung des Bürgermeisters

Die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2021 erteilt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/005

Jahresrechnung 2021 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung der Beigeordneten

Die Entlastung der Beigeordneten der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2021 erteilt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/006

Jahresrechnung 2022 - Stadt Friedrichroda, hier: Feststellung Ergebnis

Die geprüfte Jahresrechnung 2022 der Stadt Friedrichroda wird gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung mit dem Ergebnis in Höhe von 19.229.065,03 € (Verwaltungshaushalt in Höhe von 14.426.229,09 € und Vermögenshaushalt in Höhe von 4.802.835,94 €) festgestellt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/007

Jahresrechnung 2022 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung des Bürgermeisters

Die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2022 erteilt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/008

Jahresrechnung 2022 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung der Beigeordneten

Die Entlastung der Beigeordneten der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2022 erteilt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/009

Jahresrechnung 2023 - Stadt Friedrichroda, hier: Feststellung Ergebnis

Die geprüfte Jahresrechnung 2023 der Stadt Friedrichroda wird gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung mit dem Ergebnis in Höhe von 19.729.791,36 € (Verwaltungshaushalt in Höhe von 15.000.069,57 € und Vermögenshaushalt in Höhe von 4.729.721,79 €) festgestellt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/010

Jahresrechnung 2023 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung des Bürgermeisters

Die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2023 erteilt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/011

Jahresrechnung 2023 - Stadt Friedrichroda, hier: Entlastung der Beigeordneten

Die Entlastung der Beigeordneten der Stadt Friedrichroda wird gem. § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung für die Jahresrechnung 2023 erteilt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/016

Aufhebung des Beschlusses Nr. STR/VIII/2025/093 - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda vom 27.11.2025

Der Beschluss Nr. STR/VIII/2025/093 wird aufgehoben.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/017

2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda.

2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda

Auf Grund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl 2003, Seite 41) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. 2000, Seite 301) in der derzeit gültigen Fassung, des § 49 Absatz 5 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl Seite 273) in der derzeit gültigen Fassung und der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Friedrichroda vom 10.12.2008, hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner Sitzung am 29.01.2026 nachfolgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda beschlossen:

§ 1

Änderungen

Der § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Gebühren bemessen sich jährlich für die nach § 3 Absatz 1 ermittelten Straßenfrontlängen je Meter auf 3,84 € je Frontmeter.

§ 2

Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Friedrichroda tritt am 01. des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.

Friedrichroda, den ……………………

Brückmann

Bürgermeister

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/012

Feststellung Jahresabschluss 2021 der Stadtbetriebe Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda erteilt dem, von den Stadtbetrieben aufgestellten Jahresabschluss und von der Ruschel Audit & Consulting GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Erfurt erstellten Prüfbericht, über den Jahresabschluss seine Zustimmung und stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einem Jahresergebnis in Höhe von 59.434,68 € und einer Bilanzsumme von 2.239.994,12 € fest.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/013

Verwendung Jahresergebnis 2021 der Stadtbetriebe Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 59.434,68 €, resultierend aus dem Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2021 der Stadtbetriebe Friedrichroda sowie den Verlustvortrag aus 2020 in Höhe von -76.238,65 €, zum 31.12.2021 auf neue Rechnung vorzutragen

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/014 abgelehnt

Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2021

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt, der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2021 zum 31.12.2021 Entlastung zu erteilen.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/002

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 27.11.2025 - nichtöffentlicher Teil

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VIII/2025/063 abgelehnt

Schenkung von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda

nichtöffentlicher Beschluss