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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 4/2026
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Amtliche Bekanntmachung

 

Hiermit wird die

Haushaltssatzung 2026 der Stadt Friedrichroda

öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Durch den Stadtrat wurde am 27.11.2025 mit Beschluss-Nr. STR/VIII/2025/083 die Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und all ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss STR/VIII/2025/084 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2025 - 2029 zugestimmt.

2.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) am 02.12.2025 vorgelegt.

3.

Mit Posteingang vom 09.03.2026 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Genehmigung gem. § 59 Abs. 4 ThürKO erteilt. Die Haushaltssatzung 2026 enthält genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen in Höhe von 1,5 Mio € und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von gesamt 4.517.300 €. Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekanntgemacht.

4.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

5.

Die Haushaltssatzung 2026 samt ihrer Anlagen liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 11.04.2026 während der Dienststunden im Zimmer 14 des Rathauses, Gartenstraße 9 in Friedrichroda zwei Wochen lang öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Friedrichroda, 10.03.2026

Brückmann

Bürgermeister

Haushaltssatzung der Stadt Friedrichroda für das Haushaltsjahr 2026

Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

und Ausgaben mit

16.448.750 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

 

und Ausgaben mit

7.058.250 €

ab.

§ 2

1)

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.500.000 € festgesetzt.

3)

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt.

 

nachrichtlich:

 

Die Kreditaufnahme aus dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogramm 2026 - 2029 wird mit 335.950 € geplant.

§ 3

1)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Stadt Friedrichroda wird auf 4.517.300 € festgesetzt.

2)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 0 € festgesetzt."

 

§ 4

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (vom 14.03.2025)*.

§ 5

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Friedrichroda wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtbetriebe der Stadt Friedrichroda wird auf 324.600 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Friedrichroda, 10.03.2026

Stadt Friedrichroda

Brückmann

Bürgermeister ⇔ (Siegel)

*nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 14.03.2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 400 v.H., Grundsteuer B 530 v.H., Gewerbesteuer 420 v.H.