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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 5/2024
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Bekanntmachung der Finanzverwaltung

Öffentliche Erinnerung an den Steuerzahlungstermin für das 2. Quartal 2024.

Am 15.05.2024 werden folgende Steuern fällig:

Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

Bei Nichtzahlung fälliger Abgaben sind wir gesetzlich verpflichtet, verwaltungsvollstreckungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Diese Maßnahmen sind kostenpflichtig.

Wir bitten deshalb - unter Angabe des Kassenzeichens - um eine termingerechte Zahlung.

Konten der Stadt Friedrichroda:

Kreissparkasse Gotha

IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

BIC: HELADEF1GTH BIC

VR Bank Westthüringen e.G.

IBAN: DE65 8206 4038 0000 4755 05

BIC: GENODEF1MU2

Allen Steuerzahlern empfehlen wir, sich dem Lastschriftenverfahren (Einzugsermächtigung) anzuschließen. Die Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar.

Nähere Auskunft erhalten Sie unter der Rufnummer der Stadtkasse 03623/ 330107 oder 330108.

Die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.friedrichroda.info/rathaus/verwaltung/formulare